Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählt die Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Gesetzliche Grundlage sind unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG).
- Vorbeugung übertragbarer Krankheiten
beispielsweise durch- Aufklärung über Infektionsrisiken und Schutzmöglichkeiten
- Impfaufklärung, Durchführung von Impfungen in Schulen
- reisemedizinisch Beratung
- Überwachung der Hygiene
- Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten
beispielsweise durch- Ermittlung von Infektionsquellen (z.B. durch Befragungen oder Untersuchungen)
- Einleitung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Verhaltensempfehlungen für Erkrankte und Kontaktpersonen, Desinfektionsmaßnahmen, Tätigkeitsbeschränkungen)
- Erfassung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
Die am Gesundheitsamt eingehenden Meldungen werden erfasst und in anonymisierter Form an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Dort werden die Daten für Bayern zusammenfasst und dem Robert Koch-Institut (RKI) als zuständige Bundesstelle zur Verfügung stellt. Die Ergebnisse der Auswertungen werden regelmäßig publiziert.
Weiterführende Informationen
- Infektionskrankheiten von A bis Z
- Impfen
- Gesetzliche Melde- und Mitteilungspflichten
- Infektionsschutz in Schulen, Kindergärten etc.
- Lebensmittelinfektionen - Belehrungen im Lebensmittelbereich
Letzte Aktualisierung: 02.08.2017