Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Heilberufe

Das Gesundheitsamt nimmt Aufgaben der Berufsaufsicht im Gesundheitswesen wahr. Im Wesentlichen geht es darum, dass

  • berufsbezogene Befugnisse eingehalten werden,
  • Berufspflichten erfüllt werden,
  • niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.

Rechtsgrundlage ist das Gesundheitsdienst- und Verbaucherschutzgesetz (GDVG). Aus Art. 12 und Art. 18 ergeben sich spezielle Anzeigepflichten.

Ansprechpartner ist Frau Ernst (09602-79-6010).

 

Letzte Aktualisierung: 05.09.2017

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Bauamt rechtlich und technisch sowie Grundsicherungs- und Wohngeldstelle 

Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr                                  

Mittwoch geschlossen


Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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