Das Gesundheitsamt nimmt Aufgaben der Berufsaufsicht im Gesundheitswesen wahr. Im Wesentlichen geht es darum, dass
- berufsbezogene Befugnisse eingehalten werden,
- Berufspflichten erfüllt werden,
- niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
Rechtsgrundlage ist das Gesundheitsdienst- und Verbaucherschutzgesetz (GDVG). Aus Art. 12 und Art. 18 ergeben sich spezielle Anzeigepflichten.
Ansprechpartner ist Frau Ernst (09602-79-6010).
Letzte Aktualisierung: 05.09.2017