Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nimmt besonderen Platz in unserer Arbeit ein. Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:
- Mitwirkung beim Screening Neugeborener auf angeborene Stoffwechsel- und Hörstörungen
- Seh- und Hörtests in Kindergärten und Schulen
- Schuleingangsuntersuchungen (Schuleingangsscreening, ärztliche Schuluntersuchung)
- Beratung und Untersuchung hör- und sprachauffälliger Kinder
- ärztliche Beratung von Eltern zu gesundheitlichen Problemen von Kindern und Jugendlichen
- Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen (z.B. Eingliederungshilfe)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Impfschutzes von Kindern und Jugendlichen
Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung
Ab sofort kann die Anmeldung zur Schuleingangsscreening elektronisch über ein Terminbuchungssystem erfolgen. Dieses erreichen Sie über die Adresse
https://neustadt.flexappoint.de/#/
Wichtiger Hinweis: Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung vorgelegt werden kann (d.h. es ist keine U9 bzw. in manchen Fällen eine U8 erfolgt), ist statt des Schuleingangsscreenings eine schulärztliche Untersuchung erforderlich. Diese kann nicht über das Terminbuchungssystem gebucht werden, sondern nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09602 79-6140, -6145.
Weiterführende Informationen
- Schuleingangsuntersuchung (Informationen des LGL)
- Neugeborenen-Stoffwechselscreening (Informationen des LGL)
- Neugeborenen-Hörscreening (Informationen des LGL)
- Hör- und Sprach-Sprechtag (pädagogisch-audiologischer Sprechtag) am Gesundheitsamt
Letzte Aktualisierung: 16.05.2023