Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Unterkünfte für Asylbewerber

Unterkunftsverwaltung dezentraler Asylunterkünfte

Hausordnung

Sie sind für die Zeit Ihres Asylverfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Sie werden daher mit anderen Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern, aus den unterschiedlichsten Kulturen und mit verschiedenen Religionen zusammenleben. Es ist daher eine besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer Menschen unbedingt erforderlich. Versuchen Sie daher in dieser für alle schwierigen Zeit, den Respekt, den Sie für sich selbst erwarten, auch anderen Menschen gegenüber aufzubringen.

Es sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:

  • Ihre Unterkunft wird durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab betrieben. Diese Unterkunft ist nicht Ihre eigene Wohnung. Das Sozialamt hat das Hausrecht für die Unterkunft. Die Mitarbeiter und Beauftragten des Sozialamts haben das Recht die Unterkunft ohne Ihre Erlaubnis zu betreten.
  • Die zur Verfügung gestellten Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte und Möbel sind Eigentum des Landratsamtes Neustadt an der Waldnaab und dürfen nicht beschädigt und nicht aus der Wohnung entfernt werden. Für mutwillige Schäden an der Wohnung und an der Einrichtung haften Sie selbst.
  • Sollten Möbel oder ein Haushaltsgerät defekt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Sozialamt. Benutzen Sie niemals defekte Elektrogeräte und nehmen Sie auf keinen Fall Reparaturen an Elektrogeräten selbst vor.
  • Sie leben möglicherweise gemeinsam mit anderen Personen in einer Unterkunft zusammen. Nehmen Sie daher besonders auf andere Personen und Familien Rücksicht. Das bedeutet insbesondere: 
  • Sie müssen Ruhezeiten von 13:00 – 15:00 Uhr und 22:00 – 07:00 Uhr einhalten und dürfen andere nicht durch Lärm belästigen. 
  • Das halten von Tieren ist nicht erlaubt.
  • Besucher dürfen sich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22.00 Uhr in Ihrer Unterkunft aufhalten. Außerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihren Besuch dem Sozialamt melden. Personen, welche zu Unrecht in Ihrer Unterkunft leben, können unverzüglich durch das Landratsamt oder die Polizei der Unterkunft verwiesen werden.
  • Die gesamte Unterkunft und die Außenanlagen sind von Ihnen sauber zu halten. Sollten Sie dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommen, können Sie durch das Sozialamt dazu verpflichtet werden.
  • Abfälle dürfen nur in die schwarze Mülltonne geschüttet werden. Papier darf nur in die blaue Tonne entsorgt werden. Kunststoffabfälle sind in gelben Müllsäcken zu entsorgen. Diese erhalten Sie auf Anfrage beim Sozialamt. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Diesen erhalten Sie ebenfalls beim Sozialamt.
  • Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht erlaubt.
  • Wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und Sie aus der Unterkunft ausziehen, sind Sie verpflichtet, die Räume sauber und mit allen Schlüsseln sowie Inventar dem Sozialamt zu übergeben.
  • Es dürfen keine zusätzlichen Absperrvorrichtungen angebracht werden oder Schlösser ausgetauscht werden

Covid 19 - Unterkunftsmanagement

 

·         Verhaltensregeln in dezentralen Unterkünften

 

Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag dazu leisten, sich selbst, ältere und vorerkrankte Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Gerade in Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund der außergewöhnlichen Wohnsituation ein besonders sensibeler Umgang mit weiteren Bewohnern, Personal und Besuchern zwingend erforderlich.

 

Wir bitten Sie daher, Kontakte zu anderen Menschen generell möglichst gering zu halten und sich auf einen Personenkreis zu beschränken, der bis auf weiteres relativ unverändert bleibt. Halten Sie bitte stets den empfohlenen Mindestabstand ein und tragen bitte eigenverantwortlich eine vorgeschriebene Atemschutzmaske an öffentlichen Orten nach Vorschrift, sowie auch innerhalb Ihrer Unterkunft, wenn der Mindestabstand zu anderen Bewohnern oder Bediensteten nicht eingehalten werden kann.

 

Es wird Ihnen weiterhin empfohlen, Ihre Wohnräume in regelmäßigen Abständen zu lüften und gerade in gemeinsam genutzten Bereichen wie Küchen und Santitäreinrichtungen besonders auf allgemeine Hygiene zu achten und insbesondere Ihre Hände häufig und gründlich zu reinigen.

 

Nach den Vorschriften der Benutzungssatzung für dezentrale Asylunterkünfte im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab sind Sie dazu verpflichtet, bei Unterkunftsvisiten des Landratsamtes den Anweisungen der Hausverwaltung zwingend Folge zu leisten.

 

Hilfmittel, wie Reinigungsmittel oder auch vorgeschriebene Atemschutzmasken werden Ihnen regelmäßig durch Ihre Unterkunftsleitung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

·         Private Treffen in dezentralen Unterkünften

Besuche innerhalb der für Ihre Unterkunft geltenden Besuchszeiten dürfen nur nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Hier ist jedoch die jeweilige Wohnsituation zu berücksichtigen. Sofern Sie sich einen abgeschlossenen Wohnbereich mit weiteren Haushalten teilen, sollen Treffen mit Dritten generell außerhalb der Unterkunft stattfinden.

 

Mehrtägige Besuche von Freunden oder von Familienmitgliedern in Ihrer Unterkunft sind generell genehmigungspflichtig und der Unterbringungsverwaltung anzuzeigen. In Anbetracht der derzeitigen Pandemielage kann solchen Besuchen unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, nur nach Vorlage von verifizierten PCR-Testungen oder ausreichenden Impfschutznachweisen zugestimmt werden.

·         Umzug in eine andere Unterkunft

Umzüge in andere Unterkünfte können derzeit ausschließlich in besonders gelagerten Härtefällen erfolgen. Die Genehmigung durch die Unterbringungsverwaltung kann hier ausschließlich aufgrund einer PCR-Testung durch das Gesundheitsamt bzw. auch aufgrund eines ausreichenden Impfschutznachweises erfolgen. Die Antragsformulare hierzu finden Sie im Downloadbereich.

Übrigens: Außerhalb dieses Verwaltungsverfahrens erlangte und von Bewohnern vorgelegte Testergebnisse Dritter können generell keine Berücksichtigung finden.

 

 

·         Bin ich infiziert?

 

Hatten Sie kürzlich persönlichen Kontakt zu einer Person, bei der das Coronavirus nachgewiesen wurde?
Zögern Sie bitte nicht und informieren sofort Ihre Unterkunftsleitung. Von dort werden dann alle weiteren Stellen informiert.

Fühlen Sie sich selbst krank und zeigen Symptome, welche auf eine Coronainfektion hindeuten könnten? Unter der Hotline des Ärztlichen Notdienstes (Tel.  116 117) erfahren Sie, wo Sie sich testen lassen können. Bis das Ergebnis vorliegt, dürfen Sie Ihre Unterkunft nicht verlassen. Informieren Sie in diesem Fall ebenfalls bitte sofort Ihre Unterkunftsleitung.

 

Es besteht auch im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne kein Grund zur Beunruhigung. Verlegungen von infizierten Bewohnern in andere Unterkünfte finden generell nicht statt. Es wird stattdessen bei festgestellten Corona-Erkrankungen in dezentralen Unterkünften je nach der individuellen Wohnsituation, der betroffene Wohnbereich, bzw. die gesamte Unterkunft vorübergehend unter Quarantäne gestellt.

Covid 19 - Impfangebot

• Warum soll ich mich impfen lassen?

Zuallererst: Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos.

Viele Leute haben jedoch große Bedenken, vertrauen den angebotenen Impfstoffen nicht und verweigern die Impfung generell. Das ist grundsätzlich auch verständlich.

Schließlich war unsere heutige Gesellschaft noch nie in einer ähnlich ausgeprägten Pandemiesituation wie derzeit. Noch nie musste unsere Freiheit und unser alltägliches Leben derart eingeschränkt werden, wie in diesen Tagen. Und noch nie waren wir einer nahezu unsichtbaren, aber dennoch realen Gefahr ausgesetzt, welche von Mensch zu Mensch in Alltagssituationen übertragen wird und zum Teil zu schlimmen Erkrankungen bis hin zum Tod führen kann.

Doch nicht nur die Krankheit selbst verbreitet sich rasant in globalem Ausmaß. Gleiches gilt für Informationen, mehr oder minder guter Qualität insbesondere über das Internet. Viele staatliche Maßnahmen werden kritisch betrachtet. Das ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland generell auch gut so. Es werden jedoch auch viele Mythen verbreitet, deren Ursprung oft nicht bekannt ist und welche dazu beitragen, viele Menschen zusätzlich zu verunsichern.

Viele dieser Mythen ranken sich natürlich auch um das Thema der Corona-Schutzimpfung. Mit konkreten Fakten werden diese Behauptungen meist nicht hinterlegt, bemängelt wird jedoch meist eine unzureichende Faktenlage bezüglich der Erforschung des Impfstoffes.

Auf den ersten Blick mag das auch einleuchten. Langzeitstudien werden uns sicherlich auf absehbare Zeit nicht vorliegen, welche nach ausführlicher Forschung die Wirksamkeit und Risiken der Impfstoffe im Detail belegen können. Jedoch darf man dabei nicht vergessen, dass allein im letzten Jahr die weltweit besten Wissenschaftler und Mediziner mit Nachdruck an einer Lösung geforscht haben und diese auch gefunden haben. Unter normalen Bedingungen hätte dieses Verfahren sicherlich viele Jahre gedauert, nur war dafür keine Zeit, weshalb diese schnelle Entwicklung mit allen Mitteln ermöglicht wurde.

Nachweisbar belegt ist jedenfalls bereits heute, dass alle angebotenen Impfstoffe durch die offiziellen und kompetenten wissenschaftlichen Stellen weltweit sorgfältig auf Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit geprüft wurden und auch das auch weiterhin werden.

Mit Sicherheit ist auch bekannt, dass Sie durch eine Impfung Ihre Familie, und natürlich auch sich selbst vor den zum Teil auch sehr schlimmen Verläufen dieser Krankheit schützen können. Dies gilt gerade bei Ihrer besonderen Lebenssituation innerhalb einer Gemeinschaftseinrichtung.

Vor dem akuten Handlungsbedarf bei der Bekämpfung dieser Krankheit kann man jedoch, jeder Theorie zum Trotz, die Augen nicht verschließen. Vielleicht wären wir als Menschheitsfamilie dieses Mal gemeinsam gut beraten, auf die Kompetenz der Forschung und der Ärzteschaft zu vertrauen, um so wertvolle Zeit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Vielleicht können so auch weiterhin schlimme Krankheitsverläufe ver-mieden, und so unsere Freiheiten zurückerlangt werden.

Eines kann jedenfalls schon heute mit absoluter Sicherheit festgestellt werden:


Es besteht in Deutschland kein öffentliches Interesse daran, Sie oder alle anderen Mitbürger zur Impfung zu zwingen. Es besteht lediglich ein besonderes Interesse daran, dass Sie auf der Grundlage von Fakten Ihre eigenständige Entscheidung hierzu treffen.

Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen daher die stets aktuellen und auch mehrsprachig verfügbaren Covid19-Informationsbögen des Robert Koch Institutes ans Herz legen.

• Anmeldeformulare und Informationsmaterial:


mRNA Impfstoffe:

Die Anmeldeunterlagen und Informationsmaterial zur Impfaufklärung zu mRNA-Impfstoffen finden Sie online auf der Webseite des Robert Koch Institutes hier.

Vektorimpfstoffe:

Die Anmeldeunterlagen und Informationsmaterial zur Impfaufklärung zu Vektorimpfstoffen finden Sie online auf der Webseite des Robert Koch Institutes hier.

Weitere Informationen:

Aktuelle rechtliche Informationen und praktische Hinweise zum Coronavirus der bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.

Ihren Impfbrief von der Integrationsbeauftragten der bayerischen Staatsregierung, Frau Brendel-Fischer (MdL), finden Sie hier.

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Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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