Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Häufige Fragen zur Abfallwirtschaft und die Antworten

Wie erkenne ich eine entwertete Müllmarke und was ist zu tun?

Die entwerteten ungültigen Abfallmarken erkennt man an den durchscheinenden Wort "VOID" für ungültig. Die blaue (Restmüllmarke) oder weiße Farbe (Biotonnenmarke) ist nicht mehr durchgehend vorhanden. Die Marke wurde schon einmal abgezogen und wieder aufgeklebt.

Die ungültigen Marken müssen gegen neue Marken getauscht werden. Dafür verwenden Sie am besten den Vordruck “Abfallwirtschaft, Tausch einer Müllmarke“ (hier herunterladen).

Das Müllgefäß ist defekt, was ist zu tun?

Die Entleerungsvorrichtung an den Müllfahrzeugen greift die Restmüll- und Biotonnen am vorderen oberen Rand, dem sogenannten Kamm. Dort wird die Abfalltonne am meisten beansprucht und entstehen die meisten Risse und Brüche. Ist dort ein Schaden, kann die Tonne nicht sicher gehalten werden und fällt möglicherweise auf die Straße oder in das Müllfahrzeug bzw. es kommt zu Verletzungen der Arbeiter.

Ein Abfallgefäß mit Rissen, Brüchen oder fehlenden Teilen darf aus Sicherheitsgründen nicht entleert werden. Sie ist umgehend zu ersetzen. Bitte kaufen Sie sich ein neues der Norm entsprechendes Abfallbehältnis und tauschen Sie die blaue (Restmülltonne) bzw. weiße Wertmarke (Biotonne) beim Landratsamt um. Dafür verwenden Sie am besten den Vordruck “Abfallwirtschaft, Tausch einer Müllmarke“ (hier herunterladen). Abfallgefäße erhalten Sie in den Baumärkten und bei den Entsorgungsunternehmen.

Die Tonne wurde nicht geleert. Wer kann helfen?

Mögliche Gründe: Es ist eine Baustelle in der Straße oder wegen Glätte konnte die Adresse nicht angefahren werden. Nicht geleert und mit einem Hinweisaufkleber versehen wird die Tonne, falls sie zu schwer/zu voll war oder der Inhalt zusammengepresst bzw. so eingefroren war, dass er nicht aus dem Behältnis rutschte.

Bitte rufen Sie uns in diesem Fall an, wir versuchen eine Lösung zu finden. Bürgertelefon 09602 793530.

Für die Leerung der Papiertonnen rufen Sie bitte bei Ihrem Anbieter an (Fa. Bergler: 09605 92020 oder für Fa. Kraus 09681 92050).

Es wurde beanstandet, dass die Größe des Abfallbehälters nicht mit der Wertmarke übereinstimmt. Was ist zu tun, wie erkenne ich die Größe der Abfallgefäße?

links eine 60 Liter Restmülltonne, in der Mitte eine 120 Liter Biotonne und rechts eine 240 Liter Biotonne. Die Größe der Müllgefäße ist je nach Hersteller auf dem oberen Gefäßrand (meist rechte Ecke) oder auf dem Deckel angegeben. Die kleineren Abfallgefäße mit 60 und 80 Litern erkennt man auch daran, dass der Tonnenboden etwas erhöht ist. Bei der 120-Liter-Tonne liegt der Tonnenboden dagegen auf der Straße auf.

Teilen Sie uns am besten mit dem Vordruck „Meldeformular zur Anmeldung oder Änderung der Restmülltonnen und der Bioabfallentsorgung“ (hier herunterladen) die Tonnengröße mit. Dabei unbedingt die alte Müllmarke(n) mit einsenden.

Was ist zu tun, wenn Sie eine Biotonne nutzen wollen?

Für die Anmeldung einer Biotonne bitte den Vordruck "Meldeformular  Restmüll- und Bioabfallentsorgung" ausfüllen. Dadurch nimmt man die vormals abgegebene Erklärung der Eigenkompostierung zurück und meldet eine 120- oder 240- Liter Biotonne an. Das Landratsamt verkauft keine Biotonnen mehr. Die Tonnen sind bei den Abfuhrunternehmern, in Baumärkten oder im Internethandel erhältlich.

Nach Anmeldung einer Biotonne versendet das Landratsamt eine weiße viereckige Tonnenmarke, die gleich nach Erhalt auf den Deckel der Biotonne geklebt werden soll.

Die Anmeldung ist zu jedem Monatswechsel möglich.

Biotonnennutzer können in vollem Umfang die Grüngutcontainer nutzen.

Neben der Biotonne kann selbstverständlich für den Eigenbedarf eine Kompostierung weiter betrieben werden.

Wie lassen sich E-Mail-Erinnerungen anlegen bzw. stoppen?

Im Menupunkt "Abfallkalender" können über die blaue Schaltfläche "Erinnerungsdienst"/Kuvertsymbol E-Mail-Erinnerungen angelegt und auch gelöscht werden. Im neuen Fenster gelangen Sie mit der Eingabe Ihrer E-Mailadresse und der blauen Schaltfläche „Verwalten“ zu Ihren Erinnerungseinstellungen. Dort können Erinnerungen, für die für Sie relevanten Abfuhrtermine der einzelnen Fraktionen ausgewählt, geändert bzw. gelöscht werden.
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Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

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Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

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