Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Fördermöglichkeiten

Heizungsanlagen

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)


Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Gefördert werden:

Solarkollektoranlagen
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien


Nicht gefördert werden:

Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird.
Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung


Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

Solarthermieanlagen mit 25 %
Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %


Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen


Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Biomasseheizung
Wärmepumpe
EE-Hybridheizung
Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
 
Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:

bei BAFA -Anlagen_zur_Waermeerzeugung

Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung


Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Fördergegenstand


Gefördert werden:

der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
die Dämmung von Rohrleitungen
der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.

Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung


Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Den Link zur Registrierung und zur Antragstellung finden Sie unter BAFA Heizungsoptimierung.

Gebäudesanierung

Wenn Sie Ihr Zuhause sanieren, lohnt es sich, auf den Bundesförderung für effiziente Gebäude zu achten.

Damit können Sie

  • Energiekosten sparen,
  • den Wert Ihrer Immo­bilie steigern,
  • den Wohnkomfort erhöhen und
  • von Fördergeldern profitieren.

Was wird gefördert?


Die KfW fördern die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.

 

Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Die KfW fördert den Bau und den Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentums­wohnung, wenn die Immobilie die Anfor­derungen an ein Effizienz­haus 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse erfüllt. Voraus­setzung hierfür ist unter anderem das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude.

Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Bau­neben­kosten (ohne Grundstücks­kosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstücks­kosten).

Zusätzlich fördert die Kfw

die notwendige Fach­planung und Baubegleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung 
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
die Nachhaltigkeitszertifizierung  eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nach­haltiges Gebäude“.
Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen finden Sie auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.


Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85
oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten

 
Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

Die KfW fördert auch die Sanierung von Bau­denk­malen oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.

Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind (z. B. im Kauf­vertrag).

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fach­planung und Baube­gleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.


Welche Maß­nahmen genau die KfW bei Sanierung fördert?

Schauen Sie nach unter www.kfw.de

oder als

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei der BAFA

Gefördert wird:

Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie unserem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten unter »Informationen zum Thema« entnehmen.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

weitere Informationen unter:

BAFA - Einzelmaßnahem an der Gebäudehülle

Energieberater

Hier die verschiedene Beratungsangebote die vom Staat gefördert werden

1. Beratung der Verbraucher­zentrale

Die Verbraucherzentrale bietet vielfältige Energie­beratungen an. Ihre unab­hängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich in 600 Beratungs­stellen in ganz Deutsch­land oder bei Ihnen vor Ort

Sämtliche Beratungs­angebote der Verbraucher­zentrale werden vom Bundes­wirtschafts­ministerium gefördert und sind daher besonders günstig. Sie erhalten unter anderem

  • kostenfreie Beratungen per Telefon und E-Mail
  • eine persönliche Beratung in einer Beratungs­stelle ab 5 Euro
  • einen Detail-Check vor Ort für 45 Euro

Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenlos.

Eine Übersicht über das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

2. Vor-Ort-Beratung durch Energieberater

Der Bund fördert auch die Vor-Ort-Beratungen durch einen unab­hängigen Energie­berater. Voraus­gesetzt, sie sind in der Experten­liste für die Förder­programme des Bundes registriert.

www.energie-effizienz-experten.de

Den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt Ihr Energie­berater.

3. Energetische Fach­planung und Bau­begleitung

Die Anforderungen an die energetische Fach­planung und Bau­begleitung sind viel detaillierter als bei der Energie­beratung. Deshalb liegen die Kosten dafür deutlich höher.

Die KfW unterstützt Sie mit dem Förder­produkt "Energie­effizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Bau­begleitung (431). Wenn Sie einen Energie­berater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wählen, erhalten Sie 50 % der Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben).

Förderportale

Welche Förderprogramme gibt es für mich?

Nutzen Sie öffentliche Förderprogramme für Ihre Energiespar-Vorhaben. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen viele unterschiedliche Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unsere Förderinformationen mit allen Programmen für Private und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung.

www.energiefoederung.info

oder schauen sie unter

Förderkompass

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Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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