Heizungsanlagen
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Gefördert werden:
Solarkollektoranlagen
Biomasseheizungen
Wärmepumpen
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Nicht gefördert werden:
Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Energieerzeugungsanlagen, für die eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG, KWKAusVO) in Anspruch genommen wird.
Von dieser Regel ausgenommen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
Solarthermieanlagen mit 25 %
Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %
Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %
Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Biomasseheizung
Wärmepumpe
EE-Hybridheizung
Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:
Heizungsoptimierung
Heizungsoptimierung
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
die Dämmung von Rohrleitungen
der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, in unserem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen.
Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Den Link zur Registrierung und zur Antragstellung finden Sie unter BAFA Heizungsoptimierung.
Gebäudesanierung
Wenn Sie Ihr Zuhause sanieren, lohnt es sich, auf den Bundesförderung für effiziente Gebäude zu achten.
Damit können Sie
- Energiekosten sparen,
- den Wert Ihrer Immobilie steigern,
- den Wohnkomfort erhöhen und
- von Fördergeldern profitieren.
Was wird gefördert?
Die KfW fördern die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Die KfW fördert den Bau und den Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
Zusätzlich fördert die Kfw
die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85
oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Die KfW fördert auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahme der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Welche Maßnahmen genau die KfW bei Sanierung fördert?
Schauen Sie nach unter www.kfw.de
oder als
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei der BAFA
Gefördert wird:
Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Weitere Informationen zu den förderfähigen Ausgaben können Sie unserem Infoblatt zu den förderfähigen Kosten unter »Informationen zum Thema« entnehmen.
Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
weitere Informationen unter:
Energieberater
Hier die verschiedene Beratungsangebote die vom Staat gefördert werden
1. Beratung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet vielfältige Energieberatungen an. Ihre unabhängigen Experten beraten Sie telefonisch, per E-Mail, persönlich in 600 Beratungsstellen in ganz Deutschland oder bei Ihnen vor Ort
Sämtliche Beratungsangebote der Verbraucherzentrale werden vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert und sind daher besonders günstig. Sie erhalten unter anderem
- kostenfreie Beratungen per Telefon und E-Mail
- eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle ab 5 Euro
- einen Detail-Check vor Ort für 45 Euro
Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenlos.
Eine Übersicht über das gesamte Beratungsangebot der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
2. Vor-Ort-Beratung durch Energieberater
Der Bund fördert auch die Vor-Ort-Beratungen durch einen unabhängigen Energieberater. Vorausgesetzt, sie sind in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes registriert.
www.energie-effizienz-experten.de
Den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beantragt Ihr Energieberater.
3. Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die Anforderungen an die energetische Fachplanung und Baubegleitung sind viel detaillierter als bei der Energieberatung. Deshalb liegen die Kosten dafür deutlich höher.
Die KfW unterstützt Sie mit dem Förderprodukt "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431). Wenn Sie einen Energieberater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wählen, erhalten Sie 50 % der Kosten (max. 4.000 Euro pro Vorhaben).
Förderportale
Welche Förderprogramme gibt es für mich?
Nutzen Sie öffentliche Förderprogramme für Ihre Energiespar-Vorhaben. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen viele unterschiedliche Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unsere Förderinformationen mit allen Programmen für Private und finden Sie Ihren Zuschuss oder Ihre Kreditfinanzierung.
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