Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.
Nähere Informationen, insbesondere zur Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrags bei Vollzeitmaßnahmen und zum einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen erhalten Sie über den Link http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/7666473417
Über den Link "AFBG-Online" haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag online zustellen. Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare, Merkblätter und Berechnungsbeispiele finden Sie außerdem über den weiteren Link "Aufstiegs-BAföG". Dort können Sie unter „Antragstellung“ auch das je nach Ausbildungswunsch und Ausbildungsort für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung erfahren.
Kontakt:
Frau Bodenmeier | 09602/79-2240 | ausbildungsfoerderung@neustadt.de |
Frau Scharf | 09602/79-2250 | ausbildungsfoerderung@neustadt.de |
Frau Pittner | 09602/79-2260 | ausbildungsfoerderung@neustadt.de |