Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Abfallgebühren

Halbjährliche Gebühren:

(bei den Restmüllsäcken gilt der Preis pro Sack)

 Übersicht Abfallgebühren ab 2021

 

Restmüllgefäße

Im Landkreis sind folgende Restmüllbehältnisse zugelassen (l = Liter):

graue Müllnormtonnen mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1100 l Füllraum und braune Biotonnen mit 120 l oder 240 Liter Füllraum.

Sollten Sie sich eine neue Mülltonne kaufen wollen, kaufen Sie sich bitte eine eckige Tonne, aus Kunststoff mit Rädern, da nur diese der Norm entsprechen (Euro Norm 840).

Pro Person muss mindestens eine Behälterkapazität von 6 l pro Woche zur Verfügung stehen, d. h. bei 14- tägiger Abholung können theoretisch bis zu 6 Personen eine 80 l- Tonne und bis zu 10 Personen eine 120 l- Tonne benutzen.

 

Restmüllsäcke

Zusätzlich zur Mülltonne können Restmüllsäcke des Landkreises benutzt werden:

a) in Einzelfällen zusätzlich zur Mülltonne

b) regelmäßig mit schriftlicher Genehmigung des Landratsamtes (anstelle einer Mülltonne), wenn das Grundstück nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen für das Müllfahrzeug erreichbar ist.

Restmüllsäcke sind bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich.

 

Eigenkompostierung

Ein reduzierter Gebührensatz kann in Anspruch genommen werden, wenn auf einem Grundstück alle dort anfallenden kompostierbaren Reststoffe durch Eigenkompostierung einer Verwertung zugeführt werden.  Im Falle eines Verstoßes kann ein Bußgeld verhängt werden.

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