Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Veröffentlichung im Internet gemäß Art. 27a BayVwVfG

43-641/23-531; Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Kommunalservice Flossenbürg; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Kapellenberg“ im Ortsteil Altenhammer über ein Regenrückhaltebecken, eine Rohrleitung und einen offenen Graben in die Floß;

43-641/23-531; Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Kommunalservice Flossenbürg; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Kapellenberg“ im Ortsteil Altenhammer über ein Regenrückhaltebecken, eine Rohrleitung und einen offenen Graben in die Floß;

Unterlagen

Hinweis:

Die  Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an  die Gemeinde Flossenbürg und den Markt Floß  übersandt  und liegen demnächst dort zur Einsicht aus.

Die Fristen  bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit,  Einwendungen gegen das Vorha­ben vorzubringen, können aus der von den o. g. Gemeinden vorher durchzuführenden ortsüblichen Be­kanntmachung  entnommen wer­den  (bitte diesbezüglichen Anschlag an den Amtstafeln beachten).

Überschwemmungsgebiet am Ehenbach auf dem Gebiet der Marktgemeinde Luhe-Wildenau

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG); Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Ehenbach auf dem Gebiet der Marktgemeinde Luhe-Wildenau im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab durch Verordnung

Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Ehenbach wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht.

Unterlagen:

Hinweise:

Die Antragsunterlagen wurden zur Bekanntmachung und Auslegung an die Marktgemeinde Luhe-Wildenau übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus.

Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen, können aus der von der Marktgemeinde Luhe-Wildenau vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung entnommen werden (bitte diesbezüglichen Anschlag an der Amtstafel des Marktes Luhe-Wildenau beachten). Das hier eingestellte Bekanntmachungsmuster enthält die Alternativen, aus denen die Kommune wählen konnte.   

Die Übersichtskarte und der Detailplan sind auch auf der Homepage des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab unter LINK (Startseite - Beratung & Service - Was erledige ich wo - Geschäftsverteilung -  Bauwesen und Umweltschutz - Wasserrecht - Überschwemmungsgebiete - entlang des Ehenbaches) einsehbar.

Vollzug der Wassergesetze; Wiederinbetriebnahme der ehem. Wasserkraftanlage Eckstein an der Waldnaab, Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab

Vollzug der Wassergesetze; Wiederinbetriebnahme der ehem. Wasserkraftanlage Eckstein an der Waldnaab, Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab

Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im Internet bekanntgemacht:

Bekanntmachung

Unterlagen:

Hinweis:

Die Bekanntmachung erfolgt demnächst auch ortsüblich bei der Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab und die Antragsunterlagen werden dort zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Fristen bezüglich der Auslegungsdauer und der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorha­ben vorzubringen, können aus der von der Gemeinde vorher durchzuführenden ortsüblichen Be­kanntmachung entnommen wer­den (bitte diesbezüglich den Anschlag an die Amtstafel beachten).

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