Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Veröffentlichung im Internet gemäß Art. 27a BayVwVfG

Abwasserbeseitigung der Gemeinde Altenstadt a. d. Waldnaab; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „Traindorfer Straße“ und dem Gewerbepark „Haidmühlweg“ über einen Regenrückhalteteich in einen Vorflutgraben zum Sauerbach - Schlussbekanntmachung

Schlussbekanntmachung
Eine Ausfertigung des Bescheides vom 16.02.2024, Az.: 43-641/23-377 und die Unterlagen, die dem Vorhaben zugrunde liegen, wurden zur
Schlussbekanntmachung und Auslegung an die Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab übersandt und liegen demnächst dort zur Einsicht aus. Die Fristen bezüglich der
Auslegungsdauer können aus der von der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab vorher durchzuführenden ortsüblichen Bekanntmachung entnommen werden. Wir bitten
diesbezüglich den Anschlag an der Amtstafel bei der Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab zu beachten.


Die öffentliche Bekanntmachung zu o.g. Vorhaben wird hiermit gem. Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zusätzlich im
Internet bekanntgemacht:

Ausfertigung des Bescheides vom 16.02.2024

Genehmigte Antrags- und Planunterlagen zum Bescheid

Schlussbekanntmachungsmuster

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Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

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Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

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