Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Anlagenüberwachung
Erläuterung:
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Mit der IE-RL werden unter anderem detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung gemacht. Seit 02.05.2013 sind die bundesweiten Vorschriften zur Umsetzung der IE-RL in Kraft.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat nach § 52a BImSchG ein Programm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt. Dieses Überwachungsprogramm für IE-Anlagen und die jeweiligen Überwachungsberichte sind im Internet zu veröffentlichen.
Überwachungsprogramm incl. Anhänge
- IE-Anlagen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, Stand April 2024.pdf
- Überwachungsprogramm LRA NEW.pdf
- Anhang 1 - zum Überwachungsprogramm LRA NEW Stand Dezember 2024.pdf
- Anhang 2 - Bewertungsschema zum Überwachungsprogramm (Muster).pdf
- Anhang 2 - Beschreibung des Bewertungsschema zum Überwachungsprogramm barrierefrei.pdf
- Anhang 3 - Überwachungsbericht zum Überwachungsprogramm (Muster).pdf
- Anhang 4 - Zusammenstellung IE-Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.pdf
Überwachungsberichte von IE-Anlagen nach § 52a Abs. 5 BImSchG
- Überwachungsbericht Firma Bergler GmbH & Co. KG - Behandlung Altholz 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Bergler GmbH & Co. KG - Lagerung Altholz 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Bergler GmbH Humuswerk - Kompostieranlage 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Bergler GmbH Metallhandel-Recycling - Behandlung Gasrohre 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Bergler GmbH Metallhandel-Recycling - Lagerung Gasrohre 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Constantia Pirk GmbH & Co.KG 2024.pdf
- Überwachungsbericht Firma Kraus Recycling & Entsorgungs GmbH 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH & Co.KG 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Open Grid Europe GmbH 2022.pdf
- Überwachungsbericht Firma Pilkington Deutschland AG 2024.pdf
- Überwachungsbericht Firma Schrott Nasz GmbH 2021.pdf
- Überwachungsbericht Firma 595 Solutions GmbH (vormals Schulte & Schmidt GmbH & Co. KG) 2023.pdf
- Überwachungsbericht Firma Witron Logistik + Informatik GmbH 2022 .pdf
Genehmigungs-, Anordnungs- und Abweichungsbescheide
Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide):
Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen nach § 4 BImSchG. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.
Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen.
Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu diesen Anlagen gegeben.
Weitere Informationen zur IE-Richtlinie finden Sie im Internet auf den Webseiten der jeweils zuständigen Immissionsschutzbehörden und im BayernPortal unter der URL:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/864738241852
Denja Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG (Naturheld GmbH)
Pilkington Deutschland AG
Witron Logistik + Informatik GmbH
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Erläuterung:
Die am 20.07.2019 in Kraft getretene Verordnung setzt die MCP-Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft in nationales Recht um. Sie gilt für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt. Sie richtet sich an alle Betreiber solcher Anlagen wie Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, etc.
Gemäß § 36 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gem. § 6 der 44. BImSchV zu registrierende Feuerungsanlage zu erstellen und zu veröffentlichen.