Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Fachkräftesicherung

Nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung bekommt das Thema Fachkräftesicherung  - gerade in ländlich geprägten Regionen wie dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab - eine immer stärkere Bedeutung.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird es immer schwieriger geeignete Fachkräfte zu gewinnen - und dies trotz Beschäftigungszahlen auf Rekordniveau. Aber auch die eigenen Beschäftigten müssen auf Dauer im Unternehmen gehalten werden. Hierfür müssen sich unsere Unternehmen als akttraktive Arbeitgeber präsentieren. Fachkräfte zu gewinnen bzw. zu binden bedeutet diese in allen Lebensphasen zu unterstützen und flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten. Eine immer größere Rolle bei der Arbeitsplatzsuche spielen die emotionalen Faktoren.

In Zusammenarbeit mit der IHK, der HWK und der Agentur für Arbeit sprechen wir junge Menschen an und unterstützen sie bei der Berufsorientierung. Außerdem wollen wir den Bekanntheitsgrad unserer Unternehmen steigern und die künftigen Fachkräfte auf die vielen hervorragenden Unternehmen in unserem Landkreis aufmerksam machen. 

 

 

Bundesbildungsministerium startet Informationsoffensive zur Stärkung der beruflichen Bildung

Das Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF) hat zum 1. August 2020 ein umfassendes Informationsangebot unter dem Motto "Die Duale Berufsausbildung - Macht die groß, die uns groß machen" gestartet. Sie zeigt die Vorteile beruflicher Bildung und wendet sich dabei an Jugendliche und ihre Eltern, Betriebe sowie die gesamte Öffentlichkeit. Einen Schwerpunkt bilden die Verbesserungen des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dabei wurden u. a. eine Mindestvergütung für Auszubildende, transparente Abschlussbezeichnungen für den Fortbildungsbereich und verbesserte Teilzeitregelungen eingeführt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.die-duale.de.

 

 

Qualifizierung:
Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

Ab 2025 gibt es für Eltern und Erziehende einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag. Schon jetzt ist klar, dass dort viele qualifizierte Fachkräfte gebraucht werden. Die staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik des Beruflichen Schulzentrums Neustadt an der Waldnaab bietet deshalb eine attraktive und effiziente Weiterbildung zur Fachkraft für Grundschulkindbetreuung an.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.new-fachkraft.de

 

 

Internetseite: ausbildungsfaehig.de

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, die Stadt Weiden in der Oberpfalz sowie die Staatlichen Schulämter Neustadt-Weiden kooperieren in vielfältiger Weise miteinander. Gerade im Bildungsbereich und beim Übergang Schule-Beruf befindet man sich im regelmäßigen Austausch und es werden kontinuierlich Projekte geplant und umgesetzt.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.ausbildunsfaehig.de

 

 

Internetseite: Komm weiter in B@yern

„komm weiter in B@yern“ bietet als zentrales Weiterbildungsportal einen Überblick über die vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Freistaat. Hier finden Erwerbsfähige sowie Unternehmen passende Angebote, geeignete Fördermöglichkeiten und individuelle Beratung.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/

 

 

Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, Bundesanzeiger vom 31.12.2021

 
Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B1), die zuletzt durch die Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 23. März 2021 (BAnz AT 26.03.2021 B5) geändert worden ist, wird geändert:

1. In Nummer 1.5 wird Satz 2 wie folgt gefasst und ein neuer Satz 3 eingefügt:

„Für Ausbildungsprämien nach den Nummern 2.1 und 2.2 für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ nach Nummer 2.3 für die Monate ab April 2021 und den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ nach Nummer 2.3a, die bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden und für die der Förderbescheid vor dem 1. Juli 2022 erlassen wird, erfolgt die Förderung zudem nach der „Fünften Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ (BAnz AT 31.12.2021 B1), wonach die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach dieser Regelung gewährten Kleinbeihilfen den Höchstbetrag von 2,3 Millionen Euro, für ein Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors den Höchstbetrag von 345 000 Euro und für ein Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse den Höchstbetrag von 290 000 Euro nicht übersteigen darf. Ist der Antrag für die in Satz 2 genannten Zuwendungen ab dem 15. November 2021 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt worden, kann die Förderung auf Wunsch des Antragsstellers, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzureichen ist, auch nach den in Satz 4 genannten Verordnungen (De-minimis) erfolgen.“

 

 

Dein Weg in den Beruf - Ausbildungsratgeber des Landkreises


Der Ausbildungsratgeber "Dein Weg in den Beruf" soll die Berufswahl erleichtern.

Ab der "Vorabschlussklasse" spielt für die Schülerinnen und Schüler das Thema Berufsorientierung eine zentrale Rolle. Ihre Interessen und Talente, aber natürlich auch die Bezahlung und die Zukunftsperspektiven sollten in die Überlegungen einfließen. Der Ausbildungsratgeber "Dein Weg in den Beruf" soll die Berufswahl erleichtern. Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten der Berufsausbildung und den Ausbilungsstellenmarkt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. In dieser Broschüre stellen nicht nur Betriebe vom "Global Player" über Mittelständler bis zu kleinen Familienbetrieben ihre Ausbildungsstellen oder Praktikumsplätze vor sondern du erhältst auch Tipps rund ums Thema Bewerbung.

 

Broschüre: Dein Weg in den Beruf

Videoclip: Dein Weg in den Beruf

 

Dokumentliste

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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