Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Vorschlagsliste für Jugendschöffenwahlen

Meldung vom 13.04.2018 Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern für die Jahre 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr wieder Jugendschöffenwahlen durchgeführt.

Wahlen

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab hat in seiner Sitzung am 11. April 2018 eine Liste aufgestellt, in der all jene Personen aufgeführt sind, die dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Weiden i.d.OPf. zur Wahl als Jugendschöffe vorgeschlagen werden. Diese Vorschlagsliste liegt ab dem 16. April 2018 während der üblichen Öffnungszeiten eine Woche lang im Kreisjugendamt, Zacharias-Frank-Str. 14, Zi.-Nr. D 103, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungs-gesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

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Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

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Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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