Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Umweltpreis 2018

Meldung vom 01.02.2018 Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab vergibt für die beiden vergangenen Jahre 2016 und 2017 wieder einen Umweltpreis. Der Umweltpreis wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit insgesamt maximal 3.000 Euro dotiert.

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 Die Vergabe kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen.  

Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2016 und 2017  besondere Verdienste um Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab ausgezeichnet werden. Einem Preisträger soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden.

Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen und muss begründet werden, z.B. durch Fotos, Zeitungsberichte u.ä. Der Umfang des Vorschlages soll incl. der Anlagen 5 Seiten nicht überschreiten.

 

Vorschläge können bis spätestens 31.05.2018 beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Sachgebiet 35, Postfach 1260, 92657 Neustadt a.d.Waldnaab oder unter abfallwirtschaft@neustadt.de eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

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Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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