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Neuer Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Martin Hermann stellt sich bei Landrat Meier vor

Meldung vom 24.05.2019 „Im Regelfall werden wir uns nur sehr selten persönlich begegnen“, stellte der Präsident des Verwaltungsgerichts in Regensburg, Dr. Martin Hermann, bei seinem Besuch bei Landrat Andreas Meier in Neustadt fest.

Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Martin Hermann und Landrat Andreas Meier

Trotzdem sei es ihm sehr wichtig, dass man sich zumindest zu Beginn einer neuen Aufgabe einmal persönlich kennenlernt. Wobei – so ganz „neu“ ist der Präsident in seiner Funktion eigentlich gar nicht mehr. Der Regensburger Spitzenjurist wurde bereits im Juli 2018 von Innenminister Joachim Herrmann in sein Amt eingeführt. Dem großen Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts, nämlich die beiden Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz, ist es geschuldet, dass der eigentliche „Antrittsbesuch“ im Lobkowitzer Schloss jetzt erst stattfinden konnte. Vor allem die hohe Zahl an Asylverfahren stelle für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach wie vor eine enorme Herausforderung dar, so Hermann. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die anderen, ebenfalls sehr wichtigen Zuständigkeitsbereiche, wie z.B. das Baurecht, zu kurz komme. Mittlerweile erfolgte personelle Verstärkungen sollen dies gewährleisten. Landrat Andreas Meier sprach die zunehmende Digitalisierung auch von Verwaltungsverfahren an, wie beispielsweise den digitalen Bauantrag, der künftig die Abläufe nochmals deutlich beschleunigen soll. Insgesamt sei schon ein Trend erkennbar, dass Verwaltungsentscheidungen zunehmend kritisch hinterfragt werden und häufig dann auch in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht münden.

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