Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Infos zum Landespflegegeld

Meldung vom 19.07.2018 Die Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weist auf das Landespflegegeld hin. Mit dem "Pflege-Paket für Bayern" soll eine passgenaue, zukunftsfähige und moderne Pflegeinfrastruktur und die bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger geschaffen werden.

Geld

Neben der gezielten Weiterentwicklung von Wohnformen, der geplanten Förderung von über 60 Mio. Euro pro Jahr für 1.000 stationäre Pflegeplätze und weitere 500 Plätze in der Kurzzeitpflege setzen wir mit dem neuen Landespflegegeld ein wichtiges Signal. Wir investieren dafür 400 Mio. Euro jährlich, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Pflegebedürftige erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Helferinnen und Helfern.

Nähere Informationen zum Landespflegegeld unter www.landespflegegeld.bayern.de.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Bauamt rechtlich und technisch sowie Grundsicherungs- und Wohngeldstelle 

Montag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr                                  

Mittwoch geschlossen


Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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