Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Erhöhte Waldbrandgefahr – Was ist zu beachten?

Meldung vom 17.06.2022 Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr an diesem Hitzewochenende laufen aktuell wieder Luftbeobachtungsflüge in der Oberpfalz. Diese Flüge werden ab Waldbrandgefahrenstufe 4 an Feiertagen und Wochenenden zur Waldbrandüberwachung durchgeführt, ab Stufe 5 täglich.

In weiten Teilen des Landkreises Neustadt an der Waldnaab hat das Waldbrandrisiko bereits Stufe 4 erreicht. Das geht aus der tagesaktuellen Übersicht des Deutschen Wetterdienstes heraus. Der DWD gibt in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober tägliche Karten mit der aktuellen Waldbrandgefahr heraus

Die Gefährdungsstufen für Waldbrand im Überblick

Stufe 1 (grün) sehr geringe Gefahr
Stufe 2 (gelb) geringe Gefahr
Stufe 3 (orange) mittlere Gefahr
Stufe 4 (rot) hohe Gefahr
Stufe 5 (violett) sehr hohe Gefahr

>> Die aktuelle Karte des Deutschen Wetterdienstes zur Waldbrandgefahr finden Sie her

Waldbrand – Ursachen und was zu beachten ist

Neben natürlichen Ursachen wie lange Trockenperioden und Blitzeinschlägen ist die häufigste Ursache für einen Waldbrand ein unvernünftiger Umgang des Menschen mit offenem Feuer. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann einen Waldbrand auslösen! Dabei ist zu beachten, dass es in Bayern nach dem Bayerischen Waldgesetz grundsätzlich gesetzlich verboten ist, im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober im Wald zu rauchen.

 

Weitere Hinweise, die generell, vor allem aber bei erhöhter Waldbrandgefahr unbedingt zu beachten sind:

  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster*
  • Lassen Sie keine Flaschen im Wald zurück (die Lichtbündelung des Glases kann ein Feuer auslösen)*
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann
  • Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden

* dies stellt zusätzlich auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar!

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.