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Schimmel in Wohnräumen

Schimmelbefall in Wohnräumen ist weit verbreitet. Er wird durch Pilze verursacht (Schimmelpilze), die mit Ausläufern ihres Zellleibes (Pilzfäden) in die Bausubstanz eindringen können. Daneben bilden die Pilze Sporen, die der Vermehrung und Verbreitung dienen. 

 

Ursachen für Schimmelpilzwachstum

Für das Wachstum benötigen Schimmelpilze vor allem Feuchtigkeit. Dies bedeutet, dass den Pilzen auf einem geeigneten Nährboden (z.B. Holz, Tapeten, Kunststoffe, Teppichbeläge, Farben, aber auch Beton) genügend sog. „freies Wasser“ zur Verfügung stehen muss. Als Ursache kommen der direkte Wassereintritt und eine vermehrte Feuchtigkeitsabscheidung an kalten Flächen in unzureichend belüfteten Räumen in Frage.

Schimmelbefall in Wohnräumen kann durch bauseitige und verhaltensbedingte Ursachen entstehen:

bauseitige Ursachen:

  • defekte Dächer
  • defekte Dachrinnen oder Fallrohre
  • Risse im Mauerwerk
  • ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen
  • Wasserrohrbrüche
  • Überschwemmungen
  • Mängel bei Konstruktion und Bauausführung (z.B. Kältebrücken)

Nutzerverhalten:

  • Unsachgemäßes Heizen und Lüften, vor allem in aufwändig abgedichteten Gebäuden
  • Fehler bei der Raumgestaltung (Aufstellen großflächiger Möbel)

 

Gesundheitliche Auswirkungen von Schimmelpilzbefall in Wohnräumen

Schimmelpilze in Wohnräumen und deren Sporen müssen nicht, können aber zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Unspezifische Reizerscheinungen der Augen- und Atemwegsschleimhäute sind am häufigsten. Mögliche Symptome sind Juckreiz, Brennen, Tränenfluss und Rötung der Bindehäute. Allergien auf Schimmelpilze oder Sporen äußern sich ähnlich. Eine Unterscheidung ist nach ärztlicher Diagnostik in den meisten Fällen möglich.

Infektionen durch Schimmelpilze sind sehr selten und kommen fast ausschließlich bei stark abwehrgeschwächten Personen vor. 

 

Bekämpfung von Schimmelpilzen in Wohnräumen

Die Entfernung von Schimmel nutzt wenig, wenn die Ursache für die Schimmelbildung weiter besteht. Daher sollte an erster Stelle immer die Ursachensuche stehen. Gerade bei wiederholtem Befall ist es sinnvoll, fachkundigen Rat einzuholen. 
Die Entfernung von Schimmel ist leider weder einfach noch ungefährlich. Vielmehr sollten sämtliche Arbeiten mit der erforderlichen Sachkunde und nur unter geeigneten Arbeitsschutz- und Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden. Beispielsweise muss vermieden werden, dass belasteter Staub eingeatmet wird, in andere Räume gelangt oder gefährdete Personen diesem ausgesetzt werden.

  • Entfernen schimmelhaltiger Bausubstanz:
    Poröse Materialien, z.B. Tapeten, Holz, Mauerwerk, müssen trotz des erheblichen Aufwandes oftmals ausgebaut, entsorgt und erneuert werden, um Schimmelpilze und deren Sporen vollständig zu beiseitigen. Um die nicht unerheblichen Risiken bei unsachgemäßem Vorgehen sicher zu vermeiden, muss in vielen Fällen eine Fachfirma beauftragt werden.
    Ob es vertretbar ist, die Sanierung bei geringerem Befall selbst durchzuführen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt u. a. von den konkreten Gegebenheiten des Befalls, dem handwerklichen Geschick des Durchführenden sowie von den zur Verfügung stehenden Schutzvorkehrungen ab.
     
  • Abwischen
    Glatte Flächen können mit einem feuchten Tuch und Haushaltsreiniger gereinigt werden.
     
  • chemische Substanzen
    Im Handel wird eine Vielzahl von Produkten zur Schimmelbekämpfung (z.B. auf Chlor-, Essig- oder Alkoholbasis) angeboten. Problematisch bei der Anwendung dieser Substanzen ist, dass Schimmelpilzsporen nicht beseitigt werden, dass eine Wirksamkeit in der Tiefe poröser Trägermaterialien nicht gewährleistet ist und dass diese Substanzen selbst Gesundheitsgefahren bergen (z.B. Verätzungsgefahr, Reizung der Atemwege, Explosionsgefahr).

 

Vorbeugen von Schimmelpilzen in Wohnräumen

Schimmelbefall ist nicht nur hässlich, sondern kann auch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Außerdem ist der Aufwand, einen Schimmelpilzbefall zu beseitigen, mitunter erheblich. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen der Nutzer von Wohnräumen ein Schimmelpilzwachstum durch korrektes Verhalten verhindern kann. 

Daher macht es Sinn, sich bereits vor einem Schimmelpilzbefall mit dem richtigen Heizen und Lüften vertraut zu machen. Allerdings sind Verhaltensänderungen allein oft nicht erfolg versprechend, wenn Bauschäden bzw. Mängel bei Konstruktion und Bauausführung vorliegen. In diesem Fall ist die Beseitigung bauseitiger Mängel vorrangig.

 

Tipps zur Regulierung der Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen

Ziel ist es, die Luftfeuchtigkeit so weit zu senken, dass die Feuchtigkeitsabscheidung reduziert wird. Bewährt haben sich:

  • Mehrmals täglich Stoßlüftung
    Dabei werden die Fenster 5 – 10 Minuten lang weit geöffnet. Ein optimaler Luftaustausch wird durch die sogenannte "Querlüftung" ermöglicht, bei der ein Durchzug durch mehrere geöffnete Fenster bzw. Türen entsteht.
  • Kein Dauerlüften
    Hierdurch kühlen die Räume und insbesondere die Wände stark aus. Kalte Wände begünstigen übrigens nicht nur die Schimmelpilzbildung, sondern verursachen zudem ein unbehagliches Wohnklima.
  • Ausreichendes Heizen
    Die erwärmte Luft kann größere Mengen Wasserdampf aufnehmen. Außerdem werden kalte Wandflächen erwärmt, an denen sich in Folge weniger Feuchtigkeit abscheidet.
  • Dunstabzug ins Freie beim Kochen in der Küche
    Beim Kochen entsteht besonders viel Wasserdampf.
  • Gründliches Lüften nach Badbenutzung
    Auch hier entstehen oft erhebliche Mengen an Wasserdampf. Sinnvoll ist es auch, Wasser von Wänden und Boden direkt mit einem Handtuch aufzuwischen.
  • Gründliche Morgenlüftung von Schlafzimmer und anderen wenig beheizten Räumen
  • Möblierung
    Großflächige Möbel sollten von kalten Wänden (z.B. Außenwänden) mindestens 10 cm abgerückt werden, damit auch hinter dem Möbelstück ein Luftaustausch stattfinden kann. Andernfalls kühlt die Luft hier besonders stark ab, was mit einer vermehrten Wasserabscheidung verbunden ist.

 

Weiterführende Informationen 

 

 

Bei Fragen zu den Inhalten dieser Seite können Sie sich gern an unsere Telefonzentrale mit der Rufnummer 09602-79-6010 wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen, die auf der Startseite des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.neustadt.de angegeben sind.  

 

Letzte Aktualisierung: 27.07.2023


 

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