Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zu COVID-19 zusammengestellt, und zwar sowohl für medizinische Fachkreise als auch für die Allgemeinbevölkerung (siehe Nr. 4).
Aktuelles:
1a. Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
1b. Rechtsnormen für den Reiseverkehr
- Einreisequarantäneverordnung
> EQV-Check - Corona-Einreiseverordnung
- AV Testnachweis von Einreisenden
- Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland
- Ergänzender Hinweis für die Quarantäne nach Einreise: Länderinformationen des RKI bei Einreisen aus Staaten gem. § 1 Abs. 1 EQV
- Ergänzender Hinweis zur Quarantäne bei Einreise: Digitale Einreiseanmeldung (Pflicht ab 08.11.2020)
2. Informationen für Erkrankte und Kontaktpersonen zu bestätigten Fällen
- Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 02.12.2020 für Erkrankte, Krankheitsverdächtige und enge Kontaktpersonen
- Merkblatt für Infizierte (Bayerisches Gesundheitsministerium)
- Merkblatt für Kontaktpersonen (Bayerisches Gesundheitsministerium)
- Merkblatt zur Abfallentsorgung in Haushalten
- Informationen zur Verdienstausfallentschädigung (Regierung der Oberpfalz)
weitere Informationen siehe unter 6.
3. Kontaktpersonenermittlung
- Erhebungsbogen für Einrichtungen und Betriebe (docx)
- Erhebungsbogen für Einrichtungen und Betriebe (pdf)
4. Themenspezifische Übersichtsseiten deutscher oder internationaler Behörden
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC)
- WHO
- Centres for Disease Control and Prevention (CDC; USA)
5. Ausgewählte Themen für medizinische Fachkreise
Ablaufschema für das Management und für die Abklärung von Fällen in medizinischen Einrichtungen
Meldepflichten
Dem Gesundheitsamt sind namentlich zu melden
- Verdacht, Erkrankung und Tod (betrifft Ärzte) sowie
- direkter oder indirekter labordiagnostischer Nachweis (betrifft Labore).
Die Situation ist derzeit sehr dynamisch, so dass sich die Kriterien der Meldepflichten kurzfristig ändern können und eventuell auf dieser Internetseite noch nicht abgebildet sind.
Behandelnde Ärzte werden gebeten, bei der Meldung von Verdachtsfällen und insbesondere von laborbestätigten Fällen die Telefonnummer des Patienten anzugeben, damit eine rasche Kontaktaufnahme zwischen Gesundheitsamt und Patienten erfolgen kann.
6. Informationen für Bürgerinnen und Bürger
- Falls Sie Fragen zu COVID-19 haben, können Sie je nach Fragestellung folgende Hotlines kontaktieren:
- Hotline des Gesundheitsamtes (09602-79-6543): Fragen zur Erkrankung, vor allem als Erkrankter oder als Kontaktperson zu einem bestätigten Fall. Aufgrund des Aufkommens an Anrufen ist allerdings mit längeren Wartezeiten zu rechnen. - Verdachtspersonen, also vor allem Erkrankte nach Aufenthalt in Risikoregionen oder nach Kontakt zu einem COVID-19-Fall, sollten einen Arzt konsultieren. Sie sollten VOR dem Besuch der Arztpraxis bzw. VOR einer Vorstellung im Krankenhaus stets in der Einrichtung anrufen, damit dort organisatorische Vorkehrungen zum Schutz des Personals und anderer Patienten getroffen werden können. Bei dem Anruf sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Aufenthalt in einer Risikoregion erfolgte bzw. Kontakt zu einem COVID-19-Fall bestand. Entsprechende Informationen sind auch wichtig, falls aufgrund einer Erkrankung der Rettungsdienst gerufen wird.
- Verdachtspersonen sollten Kontakte zu anderen Personen möglichst meiden. Dies gilt auch im häuslichen Umfeld: nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander, eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. Weitere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz Dritter:
- Husten und Niesen in die Ellenbeuge
- Einmaltaschentücher verwenden und nach Benutzung sicher entsorgen
- regelmäßig und gründlich die Hände waschen
- Wohn- und Aufenthaltsräume regelmäßig lüften
- Haushaltsgegenstände (wie beispielsweise Geschirr und Wäsche) und Hygieneartikel nicht mit Dritten teilen
- nach Möglichkeit Benutzung eines eigenen Badezimmers
- gemeinsam benutzte Oberflächen wie beispielsweise Tische oder Türklinken regelmäßig mit Haushaltsreiniger reinigen.
- unbedingt auf (Kranken-)besuche in Krankenhäusern, Altenheimen etc. verzichten! - Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – an das Gesundheitsamt wenden.
- weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
- Fremdsprachliche Informationen zu COVID-19
Letzte Aktualisierung: 12.01.2020