Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Definition "freie Träger der Jugendhilfe"

Ein „freier Träger der Jugendhilfe“ ist jeder Verein, jede Gruppe oder jede Initiative, der/die „Leistungen der Jugendhilfe“ nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringt.
In unserem Fall sind dies Leistungen nach § 11 Abs. 3 SGB VIII.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.


Konkret sollen daher von den Gemeinden gemeldet werden:

1. Alle örtlichen Verbände, Jugendgruppen und Initiativen, deren Kreisverband oder überörtliche Ebene im Kreisjugendring zusammengeschlossen ist (Bitte beachten: Diese Aufzählung ist nicht abschließend, Änderungen sind möglich!):

  • Bayerische Jungbauernschaft e. V.
  • Deutsche Wanderjugend, LV Bayern
  • Landesjugendwerk der AWO in Bayern
  • Naturschutzjugend im LBV e. V.
  • THW-Jugend Bayern
  • Malteser-Jugend Bayern
  • Nordbayerische Bläserjugend im Nordbayer. Musikbund e. V.
  • Johanniter-Jugend Bayern
  • Bayerische Sportjugend im BLSV
  • Bund der deutschen katholischen Jugend in Bayern (BDKJ)
  • Evangelische Jugend in Bayern (ev. Jugend im Dekanatsbezirk Weiden)
  • Gewerkschaftsjugend im Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Bayern
  • Bayerische Trachtenjugend im Bayerischen Trachtenverband
  • Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern
  • Bayerisches Jugendrotkreuz
  • Bayerische Schützenjugend
  • Verband der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP, DPSG, PSG, VCP)

2. Darüber hinaus alle Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen, die

  1. Leistungen der Jugendhilfe (siehe § 11 Abs. 3 SGB VIII) erbringen
    und
  2. wegen dieser Jugendarbeit durch die Gemeinde/Landkreis finanziell gefördert werden.
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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