Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Anträge auf Anerkennung der notwendigen Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges

Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs hat das Landratsamt seine Beförderungspflicht vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfüllen.

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können nur dann übernommen werden, wenn dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Dazu sollte möglichst bereits zu Beginn des Schuljahres ein entsprechender Antrag zu stellen.

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Pkw-Anerkennung in Betracht kommen:

  • Wenn eine dauernde Behinderung vorliegt, die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuläßt. (die dauernde Behinderung ist durch ein entsprechendes ärztliches Attest nachzuweisen - kurzfristige gesundheitliche Einschränkungen können nicht berücksichtigt werden) oder
  • eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht oder nur auf einer Teilstrecke besteht ( in diesem Fall begrenzt sich die Anerkennung evtl. auf die Strecke bis zur nächsten Haltestelle), oder
  • Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwar möglich ist, die Hinfahrt aber schon vor 5:30 Uhr angetreten oder die Rückfahrt erst nach 23:00 Uhr beendet werden kann, oder
  • die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwar möglich ist, sich mit dem privaten Kraftfahrzeug aber die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens 3 Tagen in der Woche um jeweils mehr als 2 Stunden verringert, oder
  • der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges insgesamt wirtschaftlicher ist (zu Grunde gelegt wird hierbei grundsätzlich eine Kilometerpauschale von 0,25 € je gefahrenem Kilometer).

Den dazu notwendigen Antrag können Sie hier direkt ausfüllen und ausdrucken.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

Wir empfehlen die Möglichkeit der Terminvereinbarung

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

   Facebook

  Instagram

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.