Informationen zum Führerschein-Umtausch
Alle EU-Bürger müssen künftig über einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein verfügen, welcher eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Der aktuelle Führerschein wird seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Alle vor diesem Datum ausgestellten Führerscheine sind gemäß nachfolgenden Tabellen umzutauschen.
Für Inhaber eines Altführerscheins im Papierformat (grau, rosa) ist die Umtauschfrist nach Geburtsjahr gestaffelt:
Inhaber eines Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum (siehe Nummer 4b auf dem Dokument) haben diesen je nach Ausstellungsjahr umzutauschen:*
* Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, haben generell bis zum 19.01.2033 ihren Führerschein (unabhängig von Ausstellungsjahr) zu tauschen.
Zur Umstellung müssen folgende Unterlagen per Post eingereicht werden:
- Führerscheinantrag Umtausch
- Aktuelles Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ausgestellt wurde, benötigen wir eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese können Sie bei der Behörde beantragen, die Ihren Führerschein damals ausgestellt hat.
- Für Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Altklasse 3 besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag die Führerscheinklasse T prüfungsfrei erteilt wird. Hierzu ist zusätzlich ein Nachweis über die landwirtschaftliche Tätigkeit vorzulegen.
Sie erhalten den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei übersandt.
Direktversand von EU-Kartenführerscheinen ab 1. Januar
Meldung vom 05.12.2017 Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern einen neuen Service „Direktversand von EU-Kartenführerscheinen“ an. EU-Kartenführerscheine können jedoch nur versandt werden, wenn die betreffende Fahrerlaubnisklasse bereits erteilt wurde. Dies ist der Fall beim begleitenden Fahren „BF 17“ durch den Ersatz der Prüfungsbescheinigung durch Aushändigung des Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres, beim Umtausch von Alt-Dokumenten wie Papierführerscheinen und alten unbefristete Kartenführerscheinen sowie Ersatzausstellungen (Verlust, Diebstahl, Änderung von Auflagen) und Verlängerungen von Lkw- oder Busfahrerlaubnisse innerhalb der Gültigkeit.
Führerscheine in allen Formaten
Mit dieser Neuerung des praktischen Direktversandservices erspart man sich einen Behördengang und Wartezeit. Gegen eine geringe Gebühr wird der neue EU-Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei mit einem Anschreiben in den Briefkasten eingeworfen. Falls dieser Service nicht gewünscht wird, kann dem Direktversand bei der Antragstellung widersprochen werden. Bereits bei Beantragung des neuen Kartenführerscheines wird der alte Führerschein entwertet bzw. es wird ein Ungültigkeitsvermerk angebracht.
Als Ansprechpartner für Fragen steht die Führerscheinstellen des Landratsamtes unter jhammer@neustadt.de zur Verfügung.