Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Online Anträge Staatsangehörigkeitsbehörde

Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung:

Wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung fehlt, entsteht kein Rechtsanspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Es gibt aber auch die so genannte Ermessenseinsbürgerung - in der Regel für die Fälle, bei denen es an der geforderten Aufenthaltsdauer von grundsätzlich acht Jahren oder des unbefristeten Aufenthaltsrechts scheitert. Sie gibt den Einbürgerungsbehörden die Möglichkeit zu einer positiven Entscheidung, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, haben die Einbürgerungsbehörden einen Spielraum für ihre Entscheidung, der durch die Verwaltungsvorschriften näher ausgefüllt wird.

Auch die Ermessenseinbürgerung wird in der Regel erst nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland vorgenommen. Kürzere Zeiten können bei folgenden Gruppen gewährt werden:

  • Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können bereits nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, soweit die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.
  • Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, die Einbürgerung von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und von Staatenlosen zu erleichtern. Deshalb können hier bereits sechs Jahre Aufenthalt in Deutschland für eine Einbürgerung ausreichen.
  • Abweichungen von den Anforderungen an die Aufenthaltszeit sind auch aus anderen Gründen möglich, z. B. bei Einbürgerungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen (Spitzensportler etc.).

Weitere Informationen enthalten die obigen Themenboxen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung. Zusätzlich stehen Ihnen auch gerne die Ansprechpartner der Staatsangehörigkeitsbehörde für Fragen zur Verfügung!

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d. Waldnaab

Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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