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Was kann in die Biotonne?

Meldung vom 14.09.2017 Was kann in die Biotonne, was nicht? Hinein können alle pflanzlichen Abfälle aus Garten und Küche (nicht angemachte bzw. ungekochte Obst- und Gemüseabfälle). Wir empfehlen die feuchteren Bioabfälle mit Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne zu geben. (bei Grasschnitt eine Lage Karton in den Tonnenboden legen). Aber keinesfalls Kunststofftüten in die Biotonne geben.

Das kann in die Biotonne:

Pflanzliche Küchenabfälle

· Obst- und Gemüseabfälle, auch Zitrusfrüchte

· Salatreste vor dem Anmachen

· Teebeutel, Kaffeesatz und -filter, kompostierbare Kaffeepads

· Eierschalen und Nussschalen

· Speise-und Lebensmittelreste pflanzlicher Herkunft (vor dem Kochtopf)

· Küchenkrepp und Papierservietten

Gartenabfälle

· Rasenschnitt, Heckenschnitt und Laub

· Schnittblumen, Balkon- und Topfpflanzen (ohne Töpfe)

· Kleinere Äste

· Unkraut, Pflanzenreste, Fallobst

· Kleintierstreu (pflanzliche Einstreu, z.B. Stroh)

· Sägemehl und Holzwolle (jeweils unbehandelt)

Sammeln Sie den Bioabfall im Haus in einem geschlossenen Behälter mit Deckel. Dabei feuchte Abfälle möglichst in Küchen– oder Zeitungspapier einwickeln. Papiertüten vom Bäcker oder Gemüsekauf eignen sich gut, kleine Mengen pflanzlichen Küchenabfall für die Biotonne zu sammeln. Den Behälter spätestens nach zwei Tagen in die Biotonne entleeren. Keinesfalls Plastiktüten und kompostierbare Abfallbeutel in die Biotonne geben. In Drogerien und im Versandhandel (Internet) gibt es spezielle Papiersäcke aus braunem Kraftpapier, mit denen sich pflanzliche Abfälle praktisch sammeln lassen und die Biotonne relativ sauber bleibt.

Auch in der Biotonne helfen Papier oder Karton (Eierkarton) die Tonne trocken zu halten. Damit vermeiden Sie im Sommer unangenehme Gerüche und im Winter ein Anfrieren der Abfälle in der Biotonne.

Ein guter Standort für die Biotonne ist ein kühler Platz im Schatten.

Dann können Gerüche und ein Anfrieren durch Schwitzwasser eher unterbunden werden.

Das darf nicht in die Biotonne

· Speise-und Lebensmittelreste tierischer Herkunft, verpackte Lebensmittel

· Suppen, Soßen und sonstige Flüssigkeiten

· Fette und Speiseöle

· Kunststoffverpackungen und Plasiktüten

· Kompostierbare Folientüten und Folienverpackungen

· Zeitschriften; Prospekte

· Erdaushub

· Holz-, und Kohlenaschen, Grillkohle

· Mineralische Tierstreu

· Tierkadaver und Fäkalien

· Papiertaschentücher und Windeln

· Staubsaugerbeutel, Kehricht

· Haare

Keinesfalls die Bioabfälle in Plastiktüten oder den biologisch abbaubaren Kunststofftüten in die Biotonne geben!

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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