Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Vorsicht bei Grillkohle

Meldung vom 30.06.2021 Asche darf nur ausgekühlt in die Restmülltonne! Grillkohle darf nur vollständig abgekühlt in die Restmülltonne gegeben werden. Andernfalls kann die Mülltonne in Brand geraten. „Es kam auch schon vor, dass die Müllfahrzeuge Feuer fingen und es in den Müllsammelbunkern des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf brannte“, warnt Peter Hägler, Abfallberater beim Landratsamt.


Nur durch schnelles Eingreifen des Betriebspersonals und der Feuerwehr konnte bisher ein größerer Schaden verhindert werden. Egal ob Holz-, Kohle- oder Grillasche, sie kann von außen erloschen erscheinen, im Inneren aber noch glühen. Zu empfehlen ist also, die Grillkohle mindestens einen ganzen Tag im Grill oder in einem Metallgefäß auskühlen zu lassen.
Dabei ist wichtig, immer darauf zu achten, dass sich im näheren Umkreis vom Aschebehälter keine brennbaren Gegenstände befinden. Kleinste Glutstücke in Verbindung mit brennbaren Abfällen in der Mülltonne oder im Müllfahrzeug können leicht zu einem gefährlichen Brand führen.

Auch 2021 gab es wieder einen Fall, bei dem gerade noch vor Leerung der Restmülltonne ein Glutennest von Grillkohle entdeckt wurde. Die Restmülltonne wurde angeschmort und musste ersetzt werden.


Asche wäre zwar ein guter Dünger, aber da eine Aufkonzentrierung von Schwermetallen in der Asche zu einer Anreicherung von Schwermetallen im Komposthumus führt, darf Asche weder in der Biotonne noch auf dem Kompost. Asche gehört- gut abgekühlt - in die Restmülltonne. Fragen zur Abfallentsorgung an die die Abfallberatung unter 09602 793530.

Grillasche und andere Aschen dürfen nur vollständig erkaltet in die Restmülltonne gegeben werden.
Grillasche
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