Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Sperrmüllsammlung in allen Gemeinden - Hausrat erst am Vorabend bereit stellen!

Meldung vom 17.02.2020 Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab schickt auch 2020 die Entsorgungsfahrzeuge wie gewohnt zweimal in jede Gemeinde um Sperrmüll einzusammeln. Zwischen Mitte Februar und Ende Juni werden alle Orte des Landkreises für die erste Sammlung angefahren. Im zweiten Halbjahr ist dann eine weitere Gelegenheit sperrigen Hausrat zu entsorgen.

Sperrmüll

Die Sperrmüllsammlung erfasst nur die sperrigen Haushaltsgegenstände, die man im Falle eines Umzuges mitnehmen würde. Aufgeladen werden also alle Möbel und die größeren Elektrogeräte. Abfallberater Peter Hägler nennt dafür beispielhaft Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder. Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter oder schwerer als 50 Kilogramm sein. Der Sperrmüll wird in drei Fraktionen abgeholt, getrennt nach Elektroschrott, Holzmöbel und sonstiger Sperrmüll. Die Gegenstände sollen nach dieser Aufteilung bereitgestellt werden. Das erleichtert den Müllwerkern die Verladearbeit und es kann nichts übersehen werden.
Festverbaute Gegenstände wie Türen, Fenster, Holzverkleidungen, Laminatböden oder Zäune laden die Arbeiter, auch wenn diese zerkleinert sind, nicht auf. Ausdrücklich weist der Abfallberater darauf hin, keine Reifen, Kleidung oder kleine Gegenstände abzustellen. Diese Abfälle behindern die Müllwerker beim Verladen und es muss für Schäden gehaftet werden, die durch die widerrechtlich abgestellten Gegenstände entstehen.
Um den Sperrmülltourismus in Grenzen zu halten, sollte der Sperrmüll möglichst erst am Vorabend der Sammeltage zur Abholung bereitgestellt werden.

Alle Termine der Sperrmüllsammlungen sind im Abfallkalender 2020 abgedruckt oder können über die Abfall-APP bzw. auf diesen Seiten im Menu über "Abfallkalender" abgerufen werden.
Für weitere Fragen zu den Sperrmüllsammlungen gibt die Abfallberatung über die Rufnummer 09602 79 3530 Auskunft.

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

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Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

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