Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Häufige Fragen zur Biotonne

Meldung vom 19.08.2019 Kostet die Biotonne eine Extra-Gebühr? Eine eigene Gebühr für die Biotonne gibt es nicht! Es gibt zwei Gebührensätze. Zum einen die ermäßigten Abfallgebühren für Eigenkompostierer und zum anderen für die Vollzahler, die das komplette Bioabfallverwertungsangebot des Landkreises nutzen können. Nur die Vollzahler dürfen - jetzt auch mit der Biotonne - auch die Gartenabfallcontainer und –sammelplätze des Landkreises in den Gemeinden nutzen. Einzige Ausnahme hierbei ist der Baum- und Strauchschnitt, der sowohl vom Vollzahler als auch vom Eigenkompostierer zu den Sammelstellen gebracht werden darf.

Hinweis: Das Gesetz fordert die Bioabfälle zu verwerten. Der Landkreis sammelt zunächst die pflanzlichen Bioabfälle. Der Landkreis kann somit noch verpflichtet werden, alle Bioabfälle zu sammeln, also auch Speisereste wenn die Verwertungsanlagen soweit sind, diese Abfälle zu verarbeiten. Dann müssen auch die Eigenkompostierer eine Biotonne benutzen!

Können Biobeutel in die Biotonne gegeben werden?

Kunststoffbeutel keinesfalls in die Biotonne geben, auch wenn diese biologisch abbaubar oder kompostierbar sind. Diese Beutel zersetzen sich zwar, aber das dauert für die Verwertungsanlagen zu lange! Papiertüten vom Bäcker oder Gemüsekauf eignen sich gut, kleine Mengen pflanzlichen Küchenabfall für die Biotonne zu sammeln. Die Papiertüten können Sie mit dem Bioabfall in die Biotonne geben. In Drogerien, Supermärkten und im Versandhandel (Internet) gibt es spezielle Papiersäcke aus braunem Kraftpapier, mit denen sich pflanzliche Abfälle praktisch sammeln lassen und mit denen die Biotonne relativ sauber bleibt.
Auch direkt in die Biotonne können Pappe oder Karton (Eierkarton) eingelegt werden, um die Tonne trocken zu halten. Damit vermeiden Sie im Sommer unangenehme Gerüche und im Winter ein Anfrieren der Abfälle in der Biotonne.
Ein guter Standort für die Biotonne ist ein kühler Platz im Schatten. Dann können Gerüche und ein Anfrieren durch Schwitzwasser eher unterbunden werden.

Welche Biotonnen können genutzt werden?

Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab gibt es die Möglichkeit, entweder die 120 Liter- oder die 240 Liter Biotonne zu nutzen. Die Tonnen müssen sich die Grundstückseigentümer selbst anschaffen. Die Abfallgebühr richtet sich nicht nach der Größe der Biotonne, sondern nach der Größe der Restmülltonne.

Biotonnen im Größenvergleich:
in der Mitte eine 120 Liter Biotonne,
rechts eine 240 Liter Biotonne und
links zum Vergleich eine 80 Liter Restmülltonne
Biotonnen Größen
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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Telefon: +49 (9602) 79 - 0
Fax: +49 (9602) 79 - 1166

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Montag 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr  

Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr 

Das Bauamt sowie Grundsicherung und Wohngeldstelle im Sozialamt sind Montagsnachmittags telefonisch nicht erreichbar und mittwochs geschlossen.

Persönliche Vorsprachen beim Ausländeramt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Weitere Außenstellen mit Öffnungszeiten

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Zugang nur max. 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr   

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr

Hotline Führerschein-/Zulassungsstelle: 09602 79-3333

 

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