Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Grüngutcontainer nur für Gartenabfälle

Meldung vom 20.05.2021 Landratsamt überprüft Kompostierer Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab verwertet mittlerweile zwei Drittel aller gesammelten Abfälle. Mit jährlich 13.480 Tonnen verarbeitet man auch eine große Menge Gartenabfälle zu Gütekompost. Um eine hohe Qualität zu erreichen, dürfen nur Gartenabfälle in die Sammelcontainer geworfen werden. Alles andere wie Einstreu von Haustieren, Kunststoffe und Kehricht darf nicht in die Grüngutcontainer. Diese Stoffe würden die Qualität des Kompostes beeinträchtigen und diese Abfälle lassen sich nachträglich nicht aussortieren.

Die Nutzung von Gartenabfällen als Kompost ist kostengünstiger als beispielsweise eine Verbrennung. Es verursacht aber einen Aufwand, der von den Abfallgebühren gedeckt werden muss. Deshalb können nur Vollzahler, also Bürger die eine volle reguläre Abfallgebühr ohne Ermäßigung entrichten, die Sammelcontainer für Gartenabfälle in vollen Umfang nutzen. Wer in der Vergangenheit die Ermäßigung beantragt hat, versicherte dabei alle kompostierbaren Abfälle selbst zu verwerten. Auch dann, wenn saisonal große Mengen kompostierbare Gartenabfälle wie Grasschnitt oder Laub anfallen. Nur stärkere Äste, die sich nicht selbst kompostieren lassen, dürfen alle Gebührenzahler anliefern. Das Landratsamt überprüft das stichprobenartig bei den Grüngutcontainern. Auch ließen sich Mitarbeiter der Abfallwirtschaft bei Grundstücken mit beantragter Ermäßigung die Komposthaufen zeigen. In einigen Fällen kam es wegen Missbrauchs zu einem Bußgeldverfahren.


Der Landkreis NEW hat zusammen mit den Gemeinden die Gartenabfallcontainer für die regelmäßigen anfallenden Pflanzenabfälle aus privaten Gärten aufgestellt. Die Container sind nicht für die Entsorgung von ganzen Heckenreihen, Erdreich, Rasensoden oder Baumstämmen gedacht. Landen Abfälle in diesen Mengen in den ein zelnen Containern fehlt der Platz für andere Anlieferer. Auch war der Grundgedanke nicht, Abfälle aus der Brennholzbereitung zu erfassen. Es sollen also keine Rinden und Sägespäne eingeworfen werden. Für Rinden ist eine Verwendung als Mulchmaterial die bessere Verwertung. Bei den Sägespänen ist für den Verwerter nicht mehr festzustellen, ob es sich um unbehandeltes Holz handelt.


Bei Fragen zur Grüngutverwertung und Kompostierung gibt die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefon 09602 793530 gerne Auskunft.

Kompost aus Grüngut
Kompost aus Grüngut im Kompostwerk
Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab
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