Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Ukraine-Hilfe / Help for Ukraine / Допомога Україні

NEW hilft!

Die Bilder des Krieges in der Ukraine sind schockierend und erschütternd und in der Folge machen sich hunderttausende Menschen auf den Weg, um dem Krieg zu entfliehen und sind nun auf unsere Hilfe und unseren Schutz angewiesen. Auch der Landkreis NEW hilft diesen Menschen.

Auf dieser Website stellt das Landratsamt wichtige Informationen für Helferinnen, Helfer sowie Hilfesuchende zu diesem Thema bereit. Die Seite wird laufend aktualisiert.

  

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Aktuelle Meldungen

Informationen über die aktuelle Themen, aktuell dringend benötigte Hilfsgüter, aktuelle Ereignisse, etc.

Meldung vom 17.01.2024:
Automatische Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025

 

Bitte beachten Sie die Informationen für Helferinnen und Helfer. Es wird darum gebeten, von direkten Sachspenden an unsere Notunterkünfte abzusehen.

 


Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

 

Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt vom Tag der Einreise für einen Zeitraum von zunächst bis zu 90 Tagen.

Schutzsuchende, die staatliche Unterstützung (z. B. medizinische Leistungen) benötigen, müssen sich registrieren lassen und erhalten unbürokratisch Schutz als Kriegsflüchtling.

Registrierung und Aufenthaltstitel

Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von

  • Namen, Vornamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • derzeitigem Aufenthaltsort und
  • Telefonnummer

an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Für den Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab ist das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab zuständig.

Vorab sollte eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Rathaus, Gemeindeverwaltung) erfolgen. Die dortige Anmeldung erleichtert den späteren Registrierungsvorgang bei der Ausländerbehörde.

Nach der Registrierung können Sie sich von der Ausländerbehörde am Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen. Dies ist beispielsweise notwendig für eine Arbeitserlaubnis.

Für die Registrierung und für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels können Sie im Rahmen der Geschäftszeiten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnahmens)

ANKER-Zentrum Regensburg

Alternativ ist eine Registrierung auch über das ANKER-Zentrum Regensburg möglich. Terminanfragen dazu senden Sie bitte an registrierung@reg-opf.bayern.de .

Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge / Реєстраційна форма для українських біженців

Ab voraussichtlich 9. März ist der Aufenthalt zunächst bis vorerst 31. August 2022 erlaubt für alle Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind oder ukrainische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Des Weiteren ist der Aufenthalt erlaubt für ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum 31. August 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind.

Sie können die Ausländerbehörde am Landratsamt für eine schnelle Registrierung und eine schnelle Ausstellung eines Aufenthaltstitels unterstützen, indem Sie das Meldeformular für ukrainische Flüchtlinge ausfüllen und absenden.

Ви можете підтримати Іміграційний офіс при районному управлінні для швидкої реєстрації та видачі посвідки на проживання, заповнивши та подавши форму реєстрації біженців України.

 

Sozialhilfe - Finanzielle Unterstützung

Nach der Ausstellung eines Aufenthaltstitels (übergangsweise eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Um finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe) zu erhalten, können Sie sich an das Sozialamt im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab wenden. (Hinweis: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnahmens)

Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) können Sie den nachfolgenden Antrag bereits vorab ausfüllen.

 
Bitte beachten
:
Zusätzlich zum Antrag auf Leistung nach dem AsylBLG müssen außerdem noch folgende Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden:

  • Meldebescheinigung der Gemeinde (die Bescheinigung erhalten Sie im Rathaus der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft)
  • Jeweils eine Kopie des Passes/Ausweises
  • Jeweils ein Lichtbild (Passfoto)

 


Integrationslotsen

Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an diese zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Weitere Informationen über Integrationslotsinnen und -lotsen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI).

 

  


Hilfsportale für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Willkommen in Deutschland - germany4ukraine.de

Ласкаво просимо до Німеччини - Добро пожаловать в Германию
Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung?
Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування?
Вы сбежали из зоны военных действий в Украине? Добро пожаловать в Германию. Вам нужна информация и помощь, жилье или медицинское обслуживание?

 

Bundesagentur für Arbeit - arbeitsagentur.de

Auf der Infoseite für Ukraine-Flüchtlinge der Arbeitsagentur sind alle wichtigen und stets aktuellen Information rund ums Thema „Arbeit für Ukrainische Geflüchtete“ in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch zu finden. Zudem sind hier die Kontaktdaten und Öffnungszeiten aller Geschäftsstellen der Bundesagentur für Arbeit verlinkt.


Informationen für Helferinnen und Helfer

 Ganz egal ob Sie uns mit Unterkünften, mit Material oder persönlich, z.B. durch Hilfe beim Dolmetschen, helfen wollen. Jede Hand wird gebraucht!
 

Hilfen - Übersicht

Geldspenden

Einzelne Sachspenden in Form von Gegenständen einzusammeln, zu transportieren und vor Ort zu verteilen, ist zu kompliziert und aufwändig. Denn es kann aufgrund der Kampfhandlungen und der damit einhergehenden sehr unübersichtlichen Lage vor Ort nicht gänzlich sichergestellt werden, dass die Hilfslieferungen auch genau diejenigen erreichen, die sie erreichen sollen.

Deshalb bitten alle Behörden und großen Hilfsorganisationen darum, ihnen bevorzugt Geldspenden für die Ukraine oder die Nachbarländer zukommen zu lassen.

Gespendet werden kann z.B. an die Aktion Deutschland hilft oder andere Hilfsorganisationen.

 

Sachspenden

Der Bund und verschiedene Hilfsorganisationen organisieren derzeit Hilfslieferungen an die Ukraine und die Nachbarländer. Sie nehmen derzeit aber keine privaten Einzelspenden an.

Nach Mitteilung des Generalkonsulates der Ukraine in München können in kleineren Umfängen Spenden den vielen privaten Initiativen übergeben werden oder aber den ukrainischen Kirchen:

Gesucht werden in der Regel bestimmte Gegenstände.

Für Lieferungen in großen Mengen (voller LKW und mehr) kann das ukrainische Generalkonsulat direkt angefragt werden. Notwendige Angaben sind dabei die Liefermenge (Gewicht, Kubatur), Verpackungsart (Paletten, Kartons o.ä.), detaillierte Auflistung der Güter. Es bestehen Lagerräume an der Grenze, wo die Hilfe übergeben werden kann.

Das Generalkonsulat verweist auch auf die Möglichkeit, die Regierung der Ukraine direkt mit Geldmitteln zu unterstützen.

 

Transport von Personen

Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie ukrainische Flüchtlinge von der Grenze hierher transportieren möchten, dass diese Personen zunächst NICHT nach Neustadt a.d.Waldnaab verbracht werden sollen.

Grundsätzlich sollen alle neu ankommenden Personen im ANKER-Zentrum in Regensburg zentral aufgenommen werden. Von dort aus erfolgt eine koordinierte Aufteilung in die jeweiligen Landkreise.

 

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Hilfetelefone

Hilfetelefon der Freien Wohlfahrtspflege

Hilfetelefon der Freien Wohlfahrtspflege

Hier können sich gerade all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. Denn teilweise ist der Kontakt zu diesen abgebrochen. Das Hilfetelefon soll ihnen eine Anlaufstelle bieten und sie an die richtigen Stellen weitervermitteln. Zudem bieten zahlreiche Engagierte ihre Unterstützung an und suchen eine Anlaufstelle, an die sie sich wenden können, um mehr Informationen zu erhalten. Daneben gibt es auch Menschen, die selbst auf der Suche nach diesbezüglichen Hilfsangeboten sind.

Menschen die Hilfe benötigen oder anbieten können sich sowohl

 

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FAQ - Fragen und Antworten

Das Landratsamt Neustadt/NW hat Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) auf einer gesonderten Seite zusammengefasst. Zudem sind dort weitere Infoseiten anderer Behörden verlinkt.

  ››› FAQ-Ukraine


Fremdsprachige Informationen

Mehrsprachige Infoblätter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Europäische Kommission

elternsein.info - Nationales Zentrum Frühe Hilfen

zugportal.de

 

 


Wirtschaftssanktionen - Informationen für Unternehmen

In Reaktion auf die fortgesetzten Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU – abgestimmt mit den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren Partnerländer – seit dem 23.02.2022 in mehreren Tranchen harte Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Diese neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen.

Zentrale Auskunftstelle zu allen Exportbeschränkungen ist das BAFA, das u.a. in Kürze eine Hotline eingerichtet hat: 06196 9081237
 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen auf seiner Homepage mit Kontaktadressen zur Verfügung gestellt.

 
Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) eine Infoseite für Unternehmen eingerichtet.

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