Alle EU-Bürger müssen künftig über einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein verfügen, welcher eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Der aktuelle Führerschein wird seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Alle vor diesem Datum ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen.
Die Umtauschfrist bei Altführerscheinen im Papierformat (grau, rosa) ist bereits abgelaufen. Hiervon ausgenommen sind vor 1953 geborene Personen.*
Führerscheine im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum (siehe Nummer 4b auf dem Dokument) sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen:*
* Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, haben ihren Führerschein (egal ob aus Papier oder im Scheckkartenformat) bis zum 19.01.2033 zu tauschen.
Die Umstellung kann persönlich vor Ort oder online beantragt werden. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuelles Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- evtl. Karteikartenabschrift (Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab ausgestellt wurde. Diese können Sie bei der Behörde beantragen, die Ihren Führerschein damals ausgestellt hat.)
- evtl. Nachweis über landwirtschaftliche Tätigkeit (Für Inhaber eines Papierführerscheins mit einer Fahrerlaubnis der Altklasse 3 besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag die Führerscheinklasse T prüfungsfrei erteilt wird.)
Wichtiger Hinweis: Der Gesetzgeber sieht zwingend die Entwertung des bisherigen Führerscheins vor. Sofern Sie die Umstellung online beantragen, müssen Sie den neuen Führerschein persönlich abholen und den alten Führerschein zur Entwertung vorlegen.
Wenn Sie die Umstellung persönlich vor Ort beantragen, erhalten Sie Ihren neuen Führerschein bequem auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Um bei persönlichen Vorsprachen längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.