Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz und Landschaftspflege

Die untere Naturschutzbehörde im Landkreis Neustadt an der Waldnaab spielt eine entscheidende Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt der Ökosysteme und der natürlichen Ressourcen. Sie hat den Auftrag, gesetzliche Vorgaben zu vollziehen und umzusetzen, sowie sich für den Schutz der Natur, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Akteuren, einzusetzen. Die Aufgaben des Naturschutzes als Teil der öffentlichen Verwaltung gliedern sich in fachliche und rechtliche Themenbereiche: 

  • Fachlich
    • Beurteilung naturschutzfachlich relevanter Einzelvorhaben
    • Beurteilung von Bauleit-, Landschafts-, Regionalplanung
    • Ansprechpartner bei Vorhaben und Projektplanungen zur Abstimmung von naturschutzfachlichen Gutachten, Erhaltung von Schutzgütern usw.
    • Prüfung der Verträglichkeit von Projekten mit Natura 2000-Gebieten
    • Entwicklung und Erhaltung von Biotopen
    • Prüfung des Artenschutzes und der Auswirkungen von Vorhaben auf geschützte Tier- und Pflanzenarten; Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen und Überwachung der Entwicklung
    • Erfassung von Kompensationsmaßnahmen im Ökoflächenkataster
    • Prüfung der Eignung von Maßnahmen für Ökokonten und Abwicklung bei der Abbuchung
    • Beratungen im Bereich des Artenschutzes (u. a. Hornissen, Fledermäuse)
    • Abwicklung von naturschutzfachlichen Förderprogrammen (Vertragsnaturschutzprogramm Offenland/Wald, Förderung nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien)
    • Realisierung von Projekten für die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und Sicherung von Kulturlandschaften
    • Mitwirkung bei der Prüfung und dem fachgerechten Einsatz von Ersatzgeldern
    • Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Naturschutzes
    • Baumschutz (Alleen, Naturdenkmäler)
    • Schaffung eines Biotopverbundes
    • Beurteilung naturschutzrechtlicher Belange zum Grünlandumbruch bzw. Grünlanderneuerung
    • Biodiversitätsberatung
    • Prüfung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten im Bereich des Naturschutzes


  • Rechtlich
    • Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
    • Überwachung und Umsetzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
    • Betreuung der Ehrenamtlichen des Naturschutzes (Biberberater, Hornissenberater, Naturschutzwächter)
    • Naturdenkmäler (Kontrolle/Sanierung/Verkehrssicherung von Naturdenkmälern)
    • Schutzgebietsfestsetzungen (Erlass/Änderung/Mitwirkung)
    • Naturschutzbeirat
    • Prüfung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten im Bereich des Naturschutzes
    • Verwaltung und Abrechnung von Ersatzgeldern
    • Beurteilung naturschutzrechtlicher Belange zum Grünlandumbruch bzw. Grünlanderneuerung
    • Belange des Artenschutzes (Biber, Hornissen, Wolf, Fischotter, zeitliches Schnittzeitverbot, invasive Arten, Tiergehege, Sammelgenehmigungen)