Förderrichtlinien Regionalmanagement

Förderrichtlinien Regionalmanagement

Förderrichtlinie Landesentwicklung II (FörLa II)

Diese Förderung für Regionalmanagements stand dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab ab dem Jahr 2019 offen. Fünf Handlungsfelder ermöglichen eine Projektförderung für verschiedene Themen. Diese werden zu 80 %, bei Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften zu 90 % gefördert. Da der Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf zählt, sind jährlich bis zu 150.000 € Projekt- und Personalförderung möglich. Mit der Förderrichtlinie Landesentwicklung wurden folgende Projekte beantragt und befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase.


Umsetzungsprojekte:

Logo des Regionalmanagement Bayern mit dem Hinweis ‚gefördert durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie‘. Rechts daneben das bayerische Staatswappen.

Förderrichtlinie Heimat-Digital-Regional

Das Finanz- und Heimatministerium unterstützt mit der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie Heimatprojekte, die sich durch einen innovativen Charakter auszeichnen, einen fachübergreifenden Ansatz verfolgen und einen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung aufweisen. Heimatprojekte wirken sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dienen insbesondere der Stärkung der regionalen Identität. Bei diesem Förderprogramm sind für die Projektlaufzeit von bis zu 3 Jahren 300.000,00 € Projektförderung möglich. Mit der Förderrichtlinie Heimat-Digital-Regional wird im Landkreis das Projekt "Gesund unterwegs in NEW" umgesetzt.


Umsetzungsprojekte:

Logo von Heimat Digital Regional mit dem Hinweis "gefördert durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat"