Förderrichtlinie Landesentwicklung II (FörLa II)
Diese Förderung für Regionalmanagements stand dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab ab dem Jahr 2019 offen. Fünf Handlungsfelder ermöglichen eine Projektförderung für verschiedene Themen. Diese werden zu 80 %, bei Kooperation mit anderen Gebietskörperschaften zu 90 % gefördert. Da der Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf zählt, sind jährlich bis zu 150.000 € Projekt- und Personalförderung möglich. Mit der Förderrichtlinie Landesentwicklung wurden folgende Projekte beantragt und befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase.
Umsetzungsprojekte:
