Die Kommunen im Landkreis können sich an das Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement für alle Fragen rund um energetische Themen wenden.
Unter anderem muss derzeit die Kommunale Wärmeplanung abgeleistet werden:
- Frist zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung:
- bis 30. Juni 2028
- Verbindlichkeit:
- Der Wärmeplan ist lediglich ein Planungsinstrument und hat keine rechtlich verbindliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
- Verfahren:
- Bayern wendet das vereinfachte und verkürzte Verfahren an
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