Kommunalberatung für Energie

Kommunalberatung für Energie

Die Kommunen im Landkreis können sich an das Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement für alle Fragen rund um energetische Themen wenden.

Unter anderem muss derzeit die Kommunale Wärmeplanung abgeleistet werden:

  • Frist zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung:
    • bis 30. Juni 2028
  • Verbindlichkeit:
    • Der Wärmeplan ist lediglich ein Planungsinstrument und hat keine rechtlich verbindliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
  • Verfahren:
    • Bayern wendet das vereinfachte und verkürzte Verfahren an


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