Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss vom Staat. In manchen Fällen geht das sogar darüber hinaus bis zum 18. Lebensjahr.

Informationen über die Zugangsvoraussetzungen sowie über die Höhe dieser finanziellen Hilfe erteilen unsere Fachkräfte am Kreisjugendamt gerne. Bei ihnen kann der Unterhaltsvorschuss auch schriftlich beantragt werden.


 Formulare

Alle Formulare zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) finden Sie hier:

Leistungen

Alle Leistungen zum Unterhaltsvorschuss (UVG) finden Sie hier: