Jedes Kind hat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ab Geburt bis zum 14. Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort). Besucht es eine derartige Einrichtung, bedeutet das für die Eltern eine finanzielle Beteiligung in Form von regional oder je nach Träger unterschiedlichen Gebühren. Oft kommen auch noch die Kosten für das Mittagessen hinzu.
Ist die zumutbare Belastungsgrenze der betroffenen Familie überschritten, übernimmt das Jugendamt oder die Sozialleistungsträger nach entsprechender Prüfung diese monatlichen Kosten ganz oder teilweise.
Unsere Ansprechpartner am Kreisjugendamt
- informieren über die Voraussetzungen für eine (teilweise) Übernahme der Gebühren für Kindertageseinrichtungen
- prüfen auf Antrag den Anspruch auf Kostenübernahme durch die Berechnung der jeweilig zumutbaren Belastungsgrenze in Abhängigkeit von Einkommen, in der Sozialhilfe festgelegten Beträgen und sonstigen Aufwendungen der Eltern oder im Fall von Sozialleistungsbezug
- helfen bei der Beantragung des finanziellen Zuschusses und bewilligen diesen
Formulare
Hier finden Sie alle Formulare zur Übernahme von Kindertageseinrichtungsgebühren:
