Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten! In unseren FAQ haben wir die häufigsten Fragen rund um die Kindertagespflege für Sie zusammengestellt. Ob allgemeine Informationen, Hinweise oder spezielle Anliegen – hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Hilfe.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.
Was ist Kindertagespflege?
Tagespflege wird meistens von Frauen angeboten - in der Mehrzahl verheiratet und in der Regel mit mindestens einem eigenen Kind. Betreut werden Tageskinder vor allem aus Freude am Umgang mit Kindern und mit dem Wunsch, über die Tätigkeit in der eigenen Familie hinaus etwas Sinnvolles zu tun – oft als Kompromiss zwischen reiner Familien – und voller Berufstätigkeit. Natürlich spielt der Wunsch, etwas dazu zu verdienen, ebenso eine Rolle. Allerdings sind hier die Möglichkeiten begrenzt.
Die Tagespflege richtet sich an folgende Altersgruppen:
- Kinder unter drei Jahren:
- In dieser Altersgruppe spricht vieles für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson. Die Situation bei der Tagesmutter ist überschaubar für das Kind, es gibt einen familiären Rahmen, und die Tagesmutter kann individuell auf das Kind eingehen.
- Kinder ab dem dritten Lebensjahr alternativ zum Kindergarten/ Hort:
- Tagespflege kann auch für ältere Kinder eine gute Form der Tagesbetreuung sein, da auf die Kinder individuell eingegangen werden kann und eine gewisse zeitliche Flexibilität gegeben ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite:
- Kinder unter drei Jahren:
Wie finde ich eine Tagespflegeperson?
Wir geben Telefonnummern von in Frage kommenden Tagespflegepersonen an Sie weiter, mit denen Sie dann Kontakt aufnehmen können. Bereits vor Beginn der Tagespflege sollten Sie möglichst viele Einzelheiten mit der Tagespflegeperson besprechen. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich halten, von dieser völlig anders gesehen werden kann. Es ist sicher von Vorteil, wenn Sie offen und frühzeitig sagen, was Sie wollen, und Probleme schnell ansprechen.
Weitere Informationen finden Sie entweder auf unserer Webseite oder im untenstehenden Dokument:
Wer übernimmt die Kosten?
Für die Inanspruchnahme der Tagespflege haben wir gem. § 90 Abs. 1 SGBVIII einen Kostenbeitrag festgesetzt, der abhängig ist von der gebuchten durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit und der an den Landkreis Neustadt an der Waldnaab zu zahlen ist. Der Kostenbeitrag fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Ausfall der Tagespflegeperson an.
Weitere Informationen finden Sie entweder auf unserer Webseite oder im untenstehenden Dokument:
Wie werde ich selbst Tagespflegeperson?
Die Tagespflegeperson erbringt ihre Aufgaben selbstständig und in eigener Verantwortung. Sie/er schließt mit dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab eine Betreuungsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Tätigkeit als Tagespflegeperson ab. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten bis spätestens zum 15. eines Kalendermonats zum Ende des darauf folgenden Monats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings besteht von unserer Seite die Erwartung, dass eine Mitarbeit im Interesse der anvertrauten Kinder von längerer Dauer sein soll. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt.
Weitere Informationen finden Sie entweder auf unserer Webseite oder im untenstehenden Dokument:
Was passiert bei Ausfall?
aus dem Paragraphen 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII in Verbindung mit Artikel 20 BayKiBiG ergibt sich die Notwendigkeit der Bereitstellung von Ersatzbetreuung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen durch den örtlichen Jugendhilfeträger.
Die Ersatzbetreuungsperson für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist Frau Daniela Bergler. Bei Abschluss eines Betreuungsverhältnisses zwischen Tagespflegeperson, abgebenden Eltern und dem Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab wird Frau Bergler die Ersatzbetreuung übernehmen.
Frau Bergler hat eine gewisse Stundenanzahl pro Woche bzw. Monat zur Verfügung, um Kontaktpflege zu Ihnen, den jeweiligen Tagespflegekindern und auch den abgebenden Eltern zu betreiben.
Weitere Informationen finden Sie entweder auf unserer Webseite oder im untenstehenden Dokument: