Informationen für Eltern

Kindertagespflege im Landkreis NEW

Herzlich willkommen!

Stellen Sie sich vor: Ihr Kind startet den Tag in einer kleinen, liebevollen Gemeinschaft, in der es sich sicher, geborgen und willkommen fühlt. Unsere qualifizierten Tagespflegepersonen betreuen höchstens fünf Kinder gleichzeitig so bleibt Raum für Nähe, individuelles Eingehen und gemeinsame Entdeckungen.

Gerade für die Kleinsten ist dieser familiäre Rahmen ein sanfter Einstieg in die Welt außerhalb der eigenen Familie. Aber auch ältere Kinder profitieren von der persönlichen Betreuung und der Flexibilität, die die Tagespflege bietet ob als Ergänzung zum Kindergarten oder als eigenständige Betreuungsform.

Der Start bei uns ist behutsam: Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir eine Eingewöhnung, die Ihrem Kind Zeit gibt, anzukommen und Vertrauen zu fassen. In offener Kommunikation sprechen wir über Gewohnheiten, Vorlieben und Bedürfnisse damit Ihr Kind vom ersten Tag an spürt: Hier bin ich richtig.

Unsere Tagespflegepersonen sind geprüft, geschult und voller Herzblut bei der Sache. Mit Unterstützung des Kreisjugendamts schaffen wir eine enge, verlässliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und Betreuung für einen Alltag, der Kindern Sicherheit gibt und ihnen gleichzeitig neue Welten eröffnet.


Hier finden Sie einige Informationen rund um die Kindertagespflege:

  • Tagesmütter im Überblick

    Informationen folgen in Kürze!


  • Leistungen und Kostenübernahme 

    Jedes Kind hat ab Geburt bis zum Schuleintritt und in speziellen Fällen darüberhinaus einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle. Besucht es eine derartige Einrichtung, bedeutet das für die Eltern eine finanzielle Beteiligung in Form von regional oder je nach Träger unterschiedlichen Gebühren. Oft kommen dazu auch die Kosten für das Mittagessen hinzu.

    In manchen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt diese monatlichen Zahlungen ganz oder teilweise. Dabei hat einerseits die Einrichtung bestimmte Kriterien zu erfüllen, andererseits muss die zumutbare Belastungsgrenze der betroffenen Familie überschritten sein. 

    Ausführliche Informationen finden Sie hier:


  • Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege 

    § 23 Abs. 4 SGB VIII

    "Erziehungsberechtige und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen." 


    Hauptaufgaben:

    • Beitrag zum Erhalt und Ausbau der qualitativ hochwertigen Betreuungsplätze für Kinder im Landkreis Neustadt an der Waldnaab durch
      • Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen
      • größtmöglichen fachlichen Austausch
      • enge Zusammenarbeit sowie
      • Kontaktpflege im Bereich der Kindertagespflege
    • Übernahme und somit Sicherstellung einer zuverlässigen und kontinuierlichen Weiterbetreuung der Kinder sowie Entlastung der Tagespflegeperson im Krankheitsfall, bei Urlaub oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Facharzttermin der Tagesperson)


    Damit dies gelingen kann, dienen gemeinsame Aktivitäten, regelmäßige Hausbesuche unserer Ersatzbetreuungskraft bei den jeweiligen Tagespflegestellen oder Elternabende zur Kontaktaufnahme mit den zu betreuenden Kindern und deren Eltern.

    Die Ersatzbetreuungskraft ist dabei für alle aktiv tätigen Tagespflegepersonen des Landkreises Neustadt an der Waldnaab bzw. deren über das Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab finanziell geförderten Kinder zuständig. Sie sorgt ggf. auch für eine räumliche Ausweichmöglichkeit im Falle der Ersatzbetreuung.


    Weitere Informationen zum Thema Ersatzbetreuung erhalten Sie direkt bei den genannten Ersatzbetreuungskräften des Kreisjugendamtes. Sollte telefonisch niemand erreichbar sein, senden Sie bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten für einen Rückruf.


 Informationen

Hier bieten wir Ihnen weitere umfassende Informationen rund um die Kindertagespflege:

 Hier finden Sie uns!

Besucheranschrift

Kreisjugendamt

Felixallee 9

92660 Neustadt an der Waldnaab

Postanschrift

Kreisjugendamt

Zacharias-Frank-Str. 14

92660 Neustadt an der Waldnaab

ÖPNV

  • Bushaltestelle "Freyung"
  • Bahnhaltepunkt Neustadt an der Waldnaab


Parken

Direkt beim Kreisjugendamt

Öffnungszeiten

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 16:30 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 16:30 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr