Der Masernschutz trägt dazu bei, besonders gefährdete Personen vor einer Ansteckung zu schützen und die Verbreitung von Masern in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern.
Hier finden Sie die Formulare zur Meldung nach dem Masernschutzgesetz für Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten).
Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG.
Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gemeinschaftseinrichtungen
Hinweis:
Für beide Formulare ist die Schriftform erforderlich. Die Unterzeichnung kann entweder digital über MUK oder handschriftlich mit Unterschrift und Stempel erfolgen. Das unterschriebene Dokument kann anschließend über das sichere Kontaktformular an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
