Masernschutznachweis

Masernschutznachweis

Der Masernschutz trägt dazu bei, besonders gefährdete Personen vor einer Ansteckung zu schützen und die Verbreitung von Masern in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern.

Hier finden Sie die Formulare zur Meldung nach dem Masernschutzgesetz für Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten). 

Nachweis  über  einen  ausreichenden  Masernschutz gemäß §  20  Absatz  9  ff.  Infektionsschutzgesetz  (IfSG)  für  Einrichtungen nach  §  23 Absatz  3  Satz  1  IfSG. 

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gemeinschaftseinrichtungen

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Hinweis:
Für beide Formulare ist die Schriftform erforderlich.
Die Unterzeichnung kann entweder digital über MUK oder handschriftlich mit Unterschrift und Stempel erfolgen. Das unterschriebene Dokument kann anschließend über das sichere Kontaktformular an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

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