Ende 2023 hat der Kreisausschuss des Landkreises Neustadt an der Waldnaab einstimmig beschlossen im zweijährigen Turnus einen neuen Preis, den NEW-Landkreispreis, zu vergeben. Die Verleihung fand erstmalig 2024 statt.
Der Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von insgesamt maximal 15.000 Euro verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden.
Verliehen kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben.
Vergabe des NEW-Landkreispreises 2026
Im Jahr 2026 vergibt der Landkreis Neustadt an der Waldnaab zum zweiten Mal den NEW-Landkreispreis. Vorschläge können bis 30.04. eingereicht werden.
Verliehen werden kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben bzw. ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben. Ausgezeichnet können insbesondere herausragende Leistungen auf dem kulturellen oder künstlerischen Bereich, auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes oder des sozialen Engagements werden.
Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen, sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW. Die Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab einzureichen und zu begründen. Die Anlagen sollen zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Vorschläge können bis spätestens 30.04.2026 beim
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 10 Postfach 1260 92657 Neustadt an der Waldnaab
Nach diesem Termin eingehende Vorschläge finden bei der Vergabe keine Berücksichtigung. Über die Vergabe entscheiden die Kreisrätinnen und Kreisräte nach Ablauf der Frist in einer nichtöffentlichen Sitzung.