Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag

Der Kreistag des Landkreises Neustadt an der Waldnaab besteht aus 60 Kreisräten plus dem Landrat. Er wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Wahlausschuss hat am 31.03.2026 das abschließende Ergebnis zur Wahl des Kreistags am 08.03.2026 festgestellt (Amtsblatt Nr. 5 vom 31.03.2026). Die konstituierende Sitzung des neuen Kreistags fand am 13.05.2026 statt.

Sitzverteilung 2026 - 2032

Sitzverteilung im Kreistag - Stand: 01.05.2026


Auf Grundlage der Kommunalwahl 2026 ergibt sich für die Wahlperiode 2026 - 2032 folgende Sitzverteilung:

  • Christlich-Soziale Union Bayern e.V. (CSU)
    • 23 Sitze
      • Fraktionsvorsitzende: Kreisrätin Tanja Renner
         
  • FREIE WÄHLER/FW Kreisverband Neustadt an der Waldnaab (FW)
    • 8 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Kreisrat Manfred Plößner
         
  • Alternative für Deutschland (AfD)
    • 10 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Kreisrat Roland Magerl, MdL
         
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
    • 3 Sitze
      • Fraktionsvorsitzende: Kreisrätin Anneliese Droste
         
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    • 8 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Kreisrat Günter Stich
         
  • Junge Union Bayern (JU Bayern)
    • 5 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Kreisrat Severin Hirmer
         
  • Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP)
    • 2 Sitze
      • Sprecherin: Kreisrätin Dr. med. Barbara Kindl
         
  • Die Linke (Die Linke)
    • 1 Sitz
      • Sprecher: Kreisrat Simon Escher-Herzog


 Ausschüsse

Die Verwaltung des Landkreises  erfolgt für alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises durch den Kreistag und die gebildeten Ausschüsse. Diese beraten die ihnen übertragenen Themen für den Kreistag vor oder fällen auch selbst endgültige Entscheidungen. 

Welche Ausschüsse der Kreistag 2026-2032 bilden wird, regelt der neue Kreistag in seiner Geschäftsordnung.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

  

  • Kreisausschuss

    Der Kreisausschuss ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt an seiner Stelle die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Der Kreisausschuss ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind.

    Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeiten endgültig. Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten.


  • Personalausschuss

    Der Personalausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Er ist zuständig zur Beschlussfassung über sämtliche Personalangelegenheiten und Verwaltungsinnovationsangelegenheiten, die weder dem Kreistag vorbehalten sind noch in die Zuständigkeit des Landrats fallen.

    Des Weiteren hat der Ausschuss das Teilnahme- und Fragerecht in den Hauptversammlungen der Kliniken Nordoberpfalz AG.


  • Bau- und Vergabeausschuss

    Der Bau- und Vergabeausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Ihm obliegen die beschlussmäßige Behandlung aller Vergaben auf dem Hoch- und Tiefbausektor bei Neu- und Umbauten und Instandsetzungsarbeiten, ohne Grundsatzentscheidungen (sog. Organbeschlüsse, für diese sind Kreistag und Kreisausschuss zuständig) über die Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, sowie die Mitwirkung bei der Planung und Ausstattung der kreiseigenen Liegenschaften, soweit nicht der Kreistag oder der Landrat zuständig sind.


  • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

    Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Ihm obliegen die beschlussmäßige Behandlung aller Vergaben und laufenden Vertragsangelegenheiten

    1. im Bereich des Sozialwesens,
    2. im Bereich von Fragen zur Gesundheit und Pflege,

    ohne Grundsatzentscheidungen (Organbeschlüsse), soweit nicht der Kreistag oder der Landrat zuständig sind. Darüber hinaus und im Übrigen ist dieser Ausschuss beratend tätig.


  • Ausschuss für Umwelt und Mobilität

    Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Ihm obliegen die beschlussmäßige Behandlung aller Vergaben und laufenden Vertragsangelegenheiten

    1. im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft,
    2. im Bereich des Sozialwesens,
    3. im Bereich der Schülerbeförderung und des ÖPNV,

    ohne Grundsatzentscheidungen (Organbeschlüsse), soweit nicht der Kreistag oder der Landrat zuständig sind. Darüber hinaus und im Übrigen ist dieser Ausschuss beratend tätig.


  • Ausschuss für Kreisentwicklung und Digitalisierung

    Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Digitalisierung ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Ihm obliegen die beschlussmäßige Behandlung aller Vergaben und laufenden Vertragsangelegenheiten der Kreisentwicklung in den Bereichen

    1. Projektmanagement,
    2. Fortführung der Kreisentwicklungsstrategie
    3. Kultur,
    4. Öffentlichkeitsarbeit,
    5. sowie die Vergabe des Landkreispreises (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Richtlinien für die Vergabe des NEW-Landkreispreises gilt entsprechend)

    ohne Grundsatzentscheidungen (Organbeschlüsse), soweit nicht der Kreistag oder der Landrat zuständig sind. Darüber hinaus und im Übrigen ist dieser Ausschuss beratend tätig.


  • Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss führt der Landrat. Dem Jugendhilfeausschuss gehören insgesamt 15 stimmberechtigte (darunter acht Mitglieder des Kreistags) und 10 beratende Mitglieder an.

    Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses üben ihre Tätigkeit zum Wohle aller junger Menschen sowie ihrer Familien im Jugendamtsbezirk aus. Die stimmberechtigten Mitglieder sind bei der Stimmabgabe an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.


  • Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Kreistag bildet aus seiner Mitte den Rechnungsprüfungsausschuss mit sieben Mitgliedern und bestimmt mindestens ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Den Vorsitz führt nicht der Landrat.

    Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung). Zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des konsolidierten Jahresabschlusses sowie der Jahresrechnung können Sachverständige zugezogen werden. Das Rechnungsprüfungsamt ist umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.