Kreistag und Ausschüsse

Der Kreistag 2020 - 2026

Der Kreistag des Landkreises Neustadt an der Waldnaab besteht aus 60 Kreisräten plus dem Landrat. Er wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 15.03.2020 statt. Die Bekanntgabe der abschließenden Wahlergebnisse erfolgte im Amtsblatt Nr. 05/2020 vom 08.04.2020. Am 08.03.2026 findet die nächste Wahl des Kreistags statt. 
 

Sitzverteilung

Balkendiagramm der Sitzverteilung im Kreistag des Landkreises Neustadt an der Waldnaab für die Wahlperiode 2020 bis 2026 (Stand: 01.03.2022): CSU: 24 Sitze (schwarzer Balken) SPD: 11 Sitze (roter Balken) FW (Freie Wähler): 9 Sitze (orangefarbener Balken) JU (Junge Union): 5 Sitze (blauer Balken) B‘90/Grüne: 3 Sitze (grüner Balken) AfD: 3 Sitze (hellblauer Balken) ödp: 2 Sitze (oranger Balken) FDP/UW: 2 Sitze (gelber Balken) Parteilos: 1 Sitz (grauer Balken).
Sitzverteilung im Kreistag - Stand: 01.03.2022


Auf Grundlage der Kommunalwahl 2020 ergibt sich für die Wahlperiode 2020 - 2026 folgende Sitzverteilung:

  • Christlich-Soziale Union Bayern e.V. (CSU)
    • 24 Sitze
      • Fraktionsvorsitzende: Tanja Renner
         
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
    • 11 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Günter Stich
         
  • FREIE WÄHLER/FW Kreisverband Neustadt an der Waldnaab
    • 9 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Manfred Plößner
         
  • Junge Union Bayern (JU Bayern)
    • 5 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Severin Hirmer
         
  • Bündnis 90/DIE GRÜNEN
    • 3 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Johann Mayer
         
  • Alternative für Deutschland (AfD)
    • 3 Sitze
      • Fraktionsvorsitzender: Roland Magerl, MdL
         
  • Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP)
    • 2 Sitze
      • Sprecherin: Dr. Barbara Kindl
         
  • Freie Demokratische Partei/Unabhängige Wähler (FDP/UW)
    • 2 Sitze
      • Sprecher: Gerhard Kühner
         
  • Parteilose Mitglieder
    • 1 Sitz


 Ausschüsse

Die Verwaltung des Landkreises  erfolgt für alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises durch den Kreistag und folgende Ausschüsse: 

  • Kreisausschuss

    Der Kreisausschuss ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und erledigt an seiner Stelle die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Der Kreisausschuss ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind.

    Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeiten endgültig. Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten.


  • Personalausschuss

    Der Personalausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Er ist zuständig zur Beschlussfassung über sämtliche Personalangelegenheiten und Verwaltungsinnovationsangelegenheiten, die weder dem Kreistag vorbehalten sind noch in die Zuständigkeit des Landrats fallen.

    Des Weiteren hat der Ausschuss das Teilnahme- und Fragerecht in den Hauptversammlungen der Kliniken Nordoberpfalz AG.


  • Bau- und Vergabeausschuss

    Der Bau- und Vergabeausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Ihm obliegen die beschlussmäßige Behandlung aller Vergaben auf dem Hoch- und Tiefbausektor bei Neu- und Umbauten und Instandsetzungsarbeiten, ohne Grundsatzentscheidungen (sog. Organbeschlüsse, für diese sind Kreistag und Kreisausschuss zuständig) über die Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, sowie die Mitwirkung bei der Planung und Ausstattung der kreiseigenen Liegenschaften, soweit nicht der Kreistag oder der Landrat zuständig sind.


  • Ausschuss für Soziales

    Der Ausschuss für Soziales ist ein beratender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Hier werden zum Beispiel soziale Themen vorberaten, über die danach im Kreisausschuss abgestimmt wird.


  • Umweltausschuss

    Der Umweltausschuss ist ein beratender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Hier werden zum Beispiel Themen zur kommunalen Abfallwirtschaft vorberaten, über die danach im Kreisausschuss abgestimmt wird.


  • Ausschuss für Kreisentwicklung

    Der Ausschuss für Kreisentwicklung ist ein beratender Ausschuss. Er besteht aus zwölf Mitgliedern des Kreistags und dem Landrat.

    Hier werden beispielsweise Themen beraten und vorgestellt, die die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises, die Wirtschaftsförderung oder Kreisentwicklung betreffen.


  • Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss führt der Landrat. Dem Jugendhilfeausschuss gehören insgesamt 15 stimmberechtigte (darunter acht Mitglieder des Kreistags) und 10 beratende Mitglieder an.

    Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses üben ihre Tätigkeit zum Wohle aller junger Menschen sowie ihrer Familien im Jugendamtsbezirk aus. Die stimmberechtigten Mitglieder sind bei der Stimmabgabe an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.


  • Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Kreistag bildet aus seiner Mitte den Rechnungsprüfungsausschuss mit sieben Mitgliedern und bestimmt mindestens ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Den Vorsitz führt nicht der Landrat.

    Der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen werden vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (örtliche Rechnungsprüfung). Zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des konsolidierten Jahresabschlusses sowie der Jahresrechnung können Sachverständige zugezogen werden. Das Rechnungsprüfungsamt ist umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.