Krankheit und Behinderung; Beratung
Kurzbeschreibung
Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Orientierung und Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangeboten. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)