Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Kurzbeschreibung
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Fristen
keineRechtsgrundlagen
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
- Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)
vom 20. Dezember 2008
Rechtsbehelf
(fakultatives) WiderspruchsverfahrenVerfahrensablauf
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.