In der Abschlusssitzung wurde der Prüfungsbericht fertiggestellt. Es war zugleich die erste Rechnungsprüfung in der neuen Wahlperiode 2026 bis 2032 und damit die erste Prüfung in der neuen Zusammensetzung des Ausschusses. Im nächsten Schritt wird das Ergebnis dem Kreistag vorgelegt. Dieser stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und entscheidet über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen eines Landkreises und besteht aus sieben Mitgliedern des Kreistags. Seine Zusammensetzung bildet – wie bei den übrigen Ausschüssen – die Mehrheitsverhältnisse im Kreistag verkleinert ab. Dem Ausschuss gehören in der aktuellen Wahlperiode Peter Lehr als Vorsitzender, Laura Frenzel als stellvertretende Vorsitzende sowie Nicole Hoch, Annett Kamm, Tanja Löw, Carmen Pepiuk und Thomas Riedl an.
Seine wichtigste Aufgabe ist die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten wurden, Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar und belegt sind und der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Auch die Frage, ob wirtschaftlich und sparsam gehandelt wurde und Aufgaben möglicherweise mit geringerem Aufwand oder auf wirksamere Weise erfüllt werden könnten, gehört zur Prüfung.
Unterstützt wird die Arbeit des Ausschusses durch das Kreisrechnungsprüfungsamt. Kreisrechnungsprüfer Hermann Ach koordiniert bei den Sitzungen und vermittelt bei Bedarf die zuständigen Fachstellen aus dem Landratsamt bei Rückfragen der Ausschussmitglieder.
Da die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nichtöffentlich stattfinden, bleibt seine Arbeit für die Bevölkerung jedoch meist im Hintergrund. Dabei erfüllt das Gremium eine wichtige Kontrollfunktion: Die Verwaltung prüft sich nicht selbst, sondern die gewählten Mitglieder des Kreistags nehmen die Haushaltsführung unter die Lupe. Diese Trennung wird auch dadurch unterstrichen, dass der Landrat – anders als bei vielen anderen Ausschüssen des Landkreises – nicht den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt.
Die Prüfung dient dabei nicht nur der Kontrolle des zurückliegenden Haushaltsjahres. Erkenntnisse aus der Rechnungsprüfung können zugleich Hinweise für die künftige Haushalts- und Finanzpolitik des Landkreises liefern. Nach Abschluss der Prüfung und der Klärung möglicher Fragen liegt die Entscheidung über die endgültige Feststellung des Rechnungsergebnisses und die Entlastung beim Kreistag.

