Schwangerschaftsberatung

Neuerungen zu staatlichen Leistungen ab 2025

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben - von 9.540 Euro auf 9.600 Euro pro Kind.

Auch das  Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten  - 5 Euro mehr als bisher.

Der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.

Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung.

Für Geburten ab dem 01.01.2025 gibt es kein bayerisches Familiengeld mehr. Dieses wird geändert in das Kinderstartgeld und soll als Einmalbetrag von 3.000 Euro zum ersten Geburtstag ausgezahlt werden.

Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier:

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