Das von der US-Armee ausgesprochene Angelverbot gilt ausschließlich für bestimmte Gewässer auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr selbst. Für Gewässer außerhalb des Truppenübungsplatzes wurde durch die US-Armee kein Angelverbot erlassen.
Auslöser der aktuellen Diskussion sind Ergebnisse eines Fischmonitorings, bei dem Fische aus Gewässern untersucht wurden, die aus dem Bereich des Truppenübungsplatzes abfließen.
Die fachliche Bewertung dieser Untersuchungen obliegt den zuständigen Fachbehörden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass außerhalb des Truppenübungsplatzes ausschließlich Fische aus abfließenden Fließgewässern untersucht wurden. Untersuchungen an Weihern und Teichen außerhalb des Truppenübungsplatzes waren nicht Gegenstand des Monitorings. Aussagen zu Fischbeständen in solchen Gewässern lassen sich daher aus den vorliegenden Ergebnissen nicht ableiten. Zudem können sich Fische innerhalb von Gewässersystemen bewegen, sodass die Untersuchungsergebnisse stets im jeweiligen fachlichen Kontext zu betrachten sind.
Das Landratsamt nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) heute in vielen Bereichen der Umwelt nachweisbar sind und nicht ausschließlich im Umfeld des Truppenübungsplatzes vorkommen.
Eine flächendeckende Untersuchung sämtlicher Gewässer im Landkreis auf PFAS-Belastungen ist dem Landratsamt weder rechtlich zugewiesen noch organisatorisch und finanziell möglich. Entsprechende Untersuchungen erfordern spezielle Probenahmen und aufwendige Laboranalysen.
Die dem Landratsamt bekannten Fischereivereine und sonstigen Nutzungsberechtigten von Gewässern, die möglicherweise im Einflussbereich der vom Truppenübungsplatz abfließenden Gewässer liegen, wurden bereits in der Vergangenheit über die PFAS-Thematik informiert und kontaktiert.
Wer für ein bestimmtes Gewässer oder für selbst gefangene Fische eine individuelle Untersuchung auf PFAS veranlassen möchte, kann dies eigenverantwortlich über entsprechend qualifizierte Laboratorien durchführen lassen.
Das Landratsamt ist weder für die Beauftragung noch für die Finanzierung solcher privaten Untersuchungen zuständig.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen dem Landratsamt weiterhin keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Landkreis vor. Die zuständigen Fachbehörden überwachen die Trinkwasserqualität regelmäßig und umfassend.
Das Landratsamt steht weiterhin im Austausch mit den zuständigen Fachstellen und wird die Öffentlichkeit informieren, sofern neue fachliche Bewertungen oder Handlungsempfehlungen vorliegen.

