Artenreiche Mähwiesen sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, welche einzigartig sind. Die Europäische Union hat die Bedeutung der Flachland- und Berg-Mähwiesen als Lebensräume und für den Naturhaushalt erkannt und sie deshalb als Lebensraumtypen in den Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) aufgenommen. Sie sind damit Schutzgüter von gemeinschaftlicher Bedeutung, für die eine Schutz- und Erhaltungsverpflichtung gilt. Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen unterliegen zudem dem gesetzlichen Biotopschutz nach Bundesnaturschutzgesetz.
Durch die stattfindende Kartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob diese erfasst wurde oder nicht.
Auf Grundlage der Mähwiesenkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wiesen über das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) eine Vergütung erhalten. Im Rahmen des Projekts werden Sie über die Kartierungsergebnisse informiert und eine individuelle Beratung angeboten.
Kurzinformation der Regierung der Oberpfalz (PDF)
Weitere Informationen zum Thema artenreiche Mähwiesen in den kostenlosen Broschüren der bayerischen Staatsverwaltung:
https://www.anl.bayern.de/publikationen/weitere_publikationen/doc/infoblatt_ffh-maehwiesen_2025.pdf
https://www.anl.bayern.de/publikationen/weitere_publikationen/doc/leitfaden_ffh-maehwiesen_2025.pdf

