Um den Seuchenbestand wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern entsprechend der als Anlage dieser Allgemeinverfügung beigefügten Karte (violette Linie) festgelegt. Die Überwachungszone umfasst im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab folgende Städte, Märkte, Gemeinden mit den Ortsteilen:
Markt: Tännesberg
Ortsteile: Neumühle, Pilchau, Sankt Jodok
Markt: Moosbach
Ortsteile: Gaisheim, Rückersrieth, Sägmühle
Gleichzeitig werden die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.
Näheres ist dem Amtsblatt des Landkreises Nr. 6 vom 22.04.2026 zu entnehmen (https://www.neustadt.de/aktuelles/amtsblaetter/).

