Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Schwandorf - Landkreis Neustadt/WN erlässt Allgemeinverfügung

Um den Seuchenbestand wird eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern entsprechend der als Anlage dieser Allgemeinverfügung beigefügten Karte (violette Linie) festgelegt. Die Überwachungszone umfasst im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab folgende Städte, Märkte, Gemeinden mit den Ortsteilen:

Markt:                 Tännesberg

Ortsteile:           Neumühle, Pilchau, Sankt Jodok


Markt:                 Moosbach

Ortsteile:          Gaisheim, Rückersrieth, Sägmühle

 

Gleichzeitig werden die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet.

Näheres ist dem Amtsblatt des Landkreises Nr. 6 vom 22.04.2026 zu entnehmen (https://www.neustadt.de/aktuelles/amtsblaetter/).