Der Brand- und Katastrophenschutz dient dem Schutz von Menschenleben, Eigentum und Umwelt vor den Gefahren von Bränden und anderen Katastrophenereignissen.
Hier finden Sie alles rund um den Katastrophenschutz im Landkreis Neustadt an der Waldnaab:
Die Brandschutzdienststelle gibt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Städte und Gemeinden im Landkreis Neustadt an der Waldnaab Stellungnahmen zum Vorbeugenden Brandschutz ab. Diese Stellungnahmen beziehen sich jedoch nur darauf, ob die Belange des abwehrenden Brandschutzes in der Planung durch Fachplaner/Entwurfsverfasser ausreichend gewürdigt werden und in der Praxis auch umsetzbar sind. Durch die Brandschutzdienststelle erfolgen keine Festsetzungen, welche Anforderungen an den baulichen und organisatorischen Brandschutz stellen.
Sie vertritt die Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu folgenden Bereichen:
- Schadens- und Gefahrenabwehr sowie Rettungsmaßnahmen, insbesondere die Möglichkeit der Personenrettung mit vorhandener Ausstattung der Feuerwehren
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen)
- Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
Die Brandschutzdienststelle übernimmt nachfolgende Aufgaben:
- Erstellen von Stellungnahmen für
- oben genannte Punkte gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, der Umweltschutzbehörde und privaten Prüfsachverständigen
- die Beurteilungskriterien des abwehrenden Brandschutzes bei der Anwendung von Sonderbauvorschriften (z. B. VStättV, IndBauRL, VkV etc.)
- Gemeinden im Zuge von Bauleitplanungen
- geplante Märkte und sonstige Veranstaltungen (§ 69 Gewerbeordnung)
- Ortstermine zur Abstimmung der für die Feuerwehr relevanten baulichen Einrichtungen (beratende Tätigkeit, z. B. Zugänglichkeit zum Bedientableau einer Brandmeldeanlage)
- Behördliche Abnahme von Brandmelde- und Objektfunkanlagen oder Alarmierungseinrichtungen
- Bearbeitung von Freigabeanträgen für Feuerwehrschließungen bei geforderten Brandmeldeanlagen
- Vor-Ort-Inspektion gemäß § 16 der 12. BImSchV bei Störfallbetrieben in Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes
- Unterstützung der Gemeinde beim Vollzug der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)
- Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen
Ihr Ansprechpartner bei der Brandschutzdienststelle:
Kreisbrandrat Marco Saller
NEW ist da, wo es sicher ist.
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab ist Katastrophenschutzbehörde. Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Großschadensereignissen wird im Landkreis NEW groß geschrieben. In Kooperation mit dem Landkreis Tirschenreuth und der kreisfreien Stadt Weiden in der Oberpfalz entstand in Neuhaus bei Windischeschenbach die gemeinsame Übungsanlage für Atemschutzträger der Feuerwehren. Das ist ein Schulungszentrum für verschiedenste Übungsszenarien.
In der gleichen Halle betreibt der Landkreis ein modernes Katastrophenschutz-Zentrum. Der Aufbau des „Bayerischen Zentrums für besondere Einsatzlagen“ (BayZBE) als Aus- und Fortbildungsstätte für Einsatzkräfte der unterschiedlichsten Organisationen aus dem ganzen Freistaat formt den Standort schließlich zu einem umfangreichen Bildungsstandort für Sicherheitsangelegenheiten.
Generell sind Katastrophenschutzbehörden die Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration. Diese Stellen arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Dass wir uns hier in der Nordoberpfalz sicher fühlen können, zeigen die Jahresberichte und Einsatzzahlen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die bei uns beheimatet sind. Auf dem Land ist die Welt eben noch ein Stück weit mehr „in Ordnung“ als in der Großstadt. Trotzdem sind wir jederzeit auf sogenannte Großschadensereignisse oder Katastrophen vorbereitet. Besonderen Wert legen wir dabei auf die gute Zusammenarbeit des Landratsamtes als zentral zuständige Koordinierungsstelle mit allen beteiligten Stellen wie beispielsweise die lokalen Feuerwehren, das Bayerische Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk, die Polizei, die Bundeswehr und viele weitere.
Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz für ihre Region und bilden damit ein wichtiges Standbein in der Krisenprävention. Von Naturereignissen wie Hochwasser über große Verkehrsunfälle oder Schadensereignisse in Industriebetrieben bis hin zu Amok-Lagen bereiten wir uns gezielt auf verschiedenste denkbare Katastrophenszenarien vor, erarbeiten Handlungskonzepte, bilden die Einsatzkräfte teilweise gemeinsam aus und weiter und organisieren Teil- und Vollübungen.

Im Jahr 2019 brachte der Katastrophenschutz einen Bericht zu seinen Tätigkeiten heraus:
Die Hefte liegen ab sofort im Landratsamt Neustadt an der Waldnaab und im Katastrophenschutzzentrum des Landkreises aus. Greifen Sie zu und lesen Sie, was die NEW-Schutzengel im vergangenen Jahr alles erlebt und geleistet haben.
Hier die digitale Version zum Download:
Leistungen
Alle Leistungen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Rettungsdienstes finden Sie hier: