Das Kaminkehrer- oder auch Schornsteinfegerwesen ist eine traditionelle Handwerksbranche mit einer langen Geschichte. Kaminkehrer stellen durch ihre Tätigkeiten die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen in vielen Bereichen sicher. Das gilt für private Wohnungen, Heizungen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen im gewerblichen Bereich usw. Sie sind mittlerweile zudem auch oft der richtige Ansprechpartner, wenn es um Energieberatung geht.
Die Schornsteinfegertätigkeiten wird unterteilt in die sogenannten hoheitlichen Aufgaben und die „freien“ Schornsteinfegerarbeiten.
Die hoheitlichen Aufgaben Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen und Ersatzvornahmen sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten. Für diese Arbeiten gilt die staatliche Gebührenordnung (siehe Anlage 3 zu § 6 der Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO).
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden auf Grundlage einer Ausschreibung für sieben Jahre auf einen Bezirk bestellt. In diesem Zeitraum müssen sie das Kehrbuch für diesen Bezirk führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten prüfen.
Die nicht hoheitlichen Aufgaben („freie“ Schornsteinfegeraufgaben) können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist. Welche Schornsteinfegeraufgaben in welchem Zeitraum erledigt werden müssen, wird im Feuerstättenbescheid festgelegt. Die Durchführung dieser Aufgaben haben die Haus- und Wohnungseigentümer selbst zu veranlassen („Eigentümerpflichten“). Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden.
Die Preise für die freien Schornsteinfegerarbeiten sind gesetzlich nicht festgelegt sondern unterliegen dem Wettbewerb und sind frei verhandelbar, ähnlich zu anderen Handwerkertätigkeiten.
Im BayernAtlas finden Sie die Bezirke mit den jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschonsteinfegern.
