Wirtschaftsförderung - Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Als Wirtschaftsförderung des Landkreises Neustadt an der Waldnaab stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen oder Anliegen rund um Fördermöglichkeiten in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie unkompliziert und kompetent, sprechen Sie uns gerne an

+49 9602 79-1510

  • Förderdatenbank

    Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung, dem passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung?

    Hier finden Sie alle möglichen Förderprogramme in Bayern:


  • GRW-Förderung

    Der gesamte Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist D-Fördergebiet.

    Maximale Fördersätze

    Kleine Unternehmen(Mitarbeiter < 50 und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme <= 10 Mio. €)erhalten bis zu 20 % Förderung
    Mittlere Unternehmen(Mitarbeiter < 250 und Jahresumsatz <= 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme <= 43 Mio. €) erhalten bis zu 10 % Förderung


    Wer wird gefördert?

    Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes mit einer förderfähigen Tätigkeit gemäß NACE-Code WZ 2008:

    Wirtschaftliche Tätigkeit i.S. der „neuen“ Positivliste

    Oder Wirtschaftliche Tätigkeit i.S. der bedingten Positivliste

    zusätzlich entweder Tarifbindung bzw. tarifgleiche Entlohnung

    oder Anstieg der Gesamtbruttolohnsumme um 3,5%

    Oder Zustimmung des Unterausschusses unter Vorlage eines auf die regionale Wirtschaftsstruktur bezogenen Konzepts


    Was wird gefördert?

    KMU

    • Errichtungsinvestitionen
    • Erweiterungsinvestitionen
    • Investitionen zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
    • Investitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
    • Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diese geschlossen worden wäre


    KMU Tourismus

    • Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebotes
    • Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
    • Saisonverlängernde Maßnahmen
    • Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird


  • Digitalbonus.Bayern – einfach und effektiv

    Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.

    Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance. Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie – je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg.

    Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

    Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben.

    Die Förderinhalte wurden an die neue Zeit angepasst. Neue Techniken stehen im Vordergrund – der Freistaat will Robotik und KI verstärkt fördern, anderes musste dafür weichen. Eine Prüfung – ist mein Vorhaben noch immer förderfähig – sollte vor Beantragung erfolgen. Informieren Sie sich auf der Förderprogramm-Seite:


    Der Digitalbonus ist eines der ersten Förderprogramme bei dem eine vollständig digitale Antragstellung möglich ist. Die Antragsformulare konnten dank des ELSTER-Unternehmenskontos weiter automatisiert werden, so dass die Antragstellung jetzt noch einfacher ist – ganz ohne Papier!


  • Bayerisches UnternehmerLab - Perspektiven erkennen, Chancen nutzen

    Wir möchten Sie über ein neues Förderprojekt der Bayerischen Staatsregierung informieren, das kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Krise – und darüber hinaus - unterstützt.

    Zudem soll die Zeit nach der Krise - auch die zunehmende Digitalisierung von Produkten und Prozessen - in den Blick genommen werden, indem Strategien und Konzepte für neue oder erweiterte Geschäftsmodelle in den Fokus gestellt werden. Das bayernweite, branchenübergreifende und interdisziplinäre Netzwerk ermöglicht einen vertrauensgeschützten Austausch zwischen gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern – unterstützt durch erfahrene Moderatoren, Coaches sowie Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft – um gemeinsam neue Ideen und Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen.

    Mehr dazu auf der Homepage der Bayerischen UnternehmerLab.

  • Leader

    Die LEADER-Förderung ist ein europäisches Programm, welches die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen unterstützt. Ziel ist es, innovative Projekte zu fördern, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern. Das Programm richtet sich an Kommunen, lokale Akteure, Vereine, Unternehmen und andere Organisationen, die mit kreativen und zukunftsorientierten Ideen zur Entwicklung der Region beitragen möchten.

    Im Mittelpunkt des Förderprogramms stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGen). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist das Management der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Forum Neustadt Plus die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um LEADER. Es unterstützt Projektträger nicht nur bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Projekte, sondern steht ihnen auch mit wertvoller Beratung und Hilfestellung zur Seite.

    Grundsätzlich empfehlen wir allen Projektträgern, frühzeitig, d. h. zu Planungsbeginn, den Kontakt zum LAG-Management herzustellen. Nachdem die Projektidee auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und Kompatibilität mit den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie geprüft wurde, kann diese ausgearbeitet werden und anschließend dem Entscheidungsgremium der LAG vorgestellt werden. Dieses diskutiert und bewertet das Projekt anhand bestimmter Kriterien. Wird das Projekt vom Entscheidungsgremium befürwortet, kann der Projektträger mit Unterstützung des LAG-Managements den vollständigen Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen. Die Förderquote kann je nach Projekt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten betragen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: